Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 31 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
schen FIUs, um Missbräuche, namentlich einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, und eine Verwässerung des Datenschutzes zu vermeiden.
Es wird namentlich bemängelt23, dass die Einhaltung der unter Art. 30 Abs. 1 lit. a-e VE-GwG aufgelisteten Bedingungen durch die ausländischen FIUs nur schwer kontrollierbar sei. Dies führe zur Gefahr, dass die neue Befugnis der Meldestelle zur Umgehung des Rechtshilfeweges missbraucht und zu anderen Zwecken als die Bekämpfung der Geldwäscherei verwendet werden könne.24 Aufgrund eines lediglich auf Vertrauen basierenden Informationsaustausches sei m.a.W. fraglich, ob sich reine Beweisausforschungen (sog. fishing expeditions) tatsächlich vermeiden liessen.25 Die Bestimmung sollte deshalb insofern restriktiver präzisiert werden, als klar daraus hervorginge, dass Finanzinformationen ausnahmsweise bzw. nur im begründeten Einzelfall ausgetauscht werden.26 Auch sollte die Möglichkeit für die Meldestelle gesetzlich verankert werden, den Informationsaustausch mit denjenigen FIUs jederzeit, einseitig und ohne Einhaltung eines besonderen Verfahrens einzustellen, welche die Garantien von Art. 30 Abs. 1 VE-GwG nicht einhalten.27
Aus steuerlicher Sicht betonen verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer28, dass die erweiterte Informationsbefugnis nach Art. 11a Abs. 2 VE-GwG bzw. der erweiterte Informationsaustausch nach Art. 30 VE-GwG gemäss der vorliegenden Vorlage künftig auch für solche Delikte anwendbar seien, welche die Schweiz in Umsetzung der neuen GAFI-Empfehlungen als schwere Steuerdelikte, die als Vortat zur Geldwäscherei gelten, einstufen wird. Vor diesem Hintergrund sei darauf zu achten, dass die Kompetenzen der Meldestelle nicht weiter ausgedehnt werden, als dies gemäss internationalen Standards erforderlich sei.
22 SZ, VD; FDP Genf, FDP Schweiz, SVP; ARIF, Bankiervereinigung, Centre patronal, economiesuisse, Forum SRO, OAD FCT, OAR-G, SRO SAV/SNV, SVV, SwissHoldings, TK, Treuhand Suisse, VPSB, VQF, VSV. 23 BS, SO; SRO SAV/SNV, VQF, VSV. 24 BS, GR, ZH; OAR-G. 25 SO; Centre Patronal, VQF, VSV. 26 GR, SZ; FDP Schweiz; Forum SRO, SVV, VQF. 27 VD; CVP, FDP Genf; Bankiervereinigung, Centre Patronal, Forum SRO, OAD FCT, OAR-G, SGV, SVV, Treuhand Suisse, VQF, VSPB, VSV. 28 ZH; FDP Schweiz; Bankiervereinigung, Forum SRO, SGV, SVV, SwissHoldings, Treuhand Suisse, VPBS.