Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 31 Seiten

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Auch im Zusammenhang mit dieser Befugnis der Meldestelle wird in verschiedenen Stellungnahmen35– wie schon in Bezug auf den Informationsaustausch mit ausländischen FIUs

– die fehlende Möglichkeit für den Betroffenen bzw. für den Drittintermediär, sich gegen die Aufforderung zur Herausgabe von ihn interessierenden Informationen zu wehren, bemängelt.

Weiter wird vorgebracht36, dass die Forderungen der Egmont-Gruppe nur den Informationsaustausch mit ausländischen FIUs betreffe und nicht auch die Informationsbeschaffung bei Drittintermediären, weshalb diese Bestimmung nicht im vorliegenden Revisionsverfahren gehöre. Dieser Aspekt solle, sofern denn notwendig, im Rahmen der Anpassungen an die revidierten GAFI-Empfehlungen erfolgen.

Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit ausländischen FIUs

Dass die Meldestelle selbständig Memoranda of Understanding mit ausländischen FIUs abschliessen können soll – eine Zuständigkeit, die heute beim Bundesrat liegt – , wird als zu weitgehend beanstandet, insbesondere in Bezug auf FIUs von Staaten, die nicht als Rechtsstaaten bezeichnet werden können bzw. auf FIUs, die nicht Mitglieder der Egmont-Gruppe sind. Es wird gefordert, dass diese Kompetenz beim Bundesrat verbleibt.

4 Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen des Vorentwurfes

4.1 Gliederungstitel vor Art. 11a (neu)

3. Abschnitt: Herausgabe von Informationen

SZ kritisiert den systematischen Einbau eines 3. Abschnittes. Weil die Beschaffung weiterer Informationen die Folge einer Verdachtsmeldung nach Art. 9 GwG sei, gehöre Art. 11a VE-GwG seiner Meinung nach in den direkten Kontext des 1. Abschnittes.

Die Bankiervereinigung regt im Zusammenhang mit ihrem Anliegen, Art. 11a Abs. 2 VE-GwG zu streichen (s. unten), an, Art. 11a VE-GwG als neuer Art. 23 Abs. 2 VE-GwG zu erfassen.

35 NW; OAD FCT, OAR-G, SRO SAV/SNV. 36 AI, SH; Bankiervereinigung, economiesuisse, SGV, SVV, TK, VAS.