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Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 31 Seiten

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1 Ausgangslage; Ziel und Inhalt des Vorentwurfs

Ein wichtiger institutioneller Pfeiler des Instrumentariums der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung bildet die Meldestelle für Geldwäscherei (Money Laundering Reporting Office Switzerland [MROS], nachfolgend „die Meldestelle“). Diese nimmt Verdachtsmeldungen der Finanzintermediäre im Zusammenhang mit Geldwäscherei und deren Vortaten, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung entgegen, analysiert sie und leitet sie allenfalls an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Weiter unterstützt sie ausländische Strafverfolgungsbehörden und Meldestellen in der Bekämpfung der Geldwäscherei, des organisierten Verbrechens und der Terrorismusfinanzierung im Rahmen der Amtshilfe.

Gemäss geltendem Recht ist es ihr untersagt, ihren ausländischen Partnerbehörden im Rahmen der Amtshilfe auch sog. Finanzinformationen (beispielsweise den Namen des meldenden Finanzintermediärs, die Bankkontonummer, Informationen zu Geldtransaktionen und Kontosaldi) weiterzugeben, da diese vom Bankkunden- bzw. vom Amtsgeheimnis geschützt sind. Diese durch das Bankkundengeheimnis bedingte Einschränkung des Amtshilfevollzugs wirkt sich in der Bekämpfung der Geldwäscherei für alle Beteiligten nachteilig aus. So auch für die Schweiz selbst, da verschiedene ausländische Meldestellen Gegenrecht halten und ihr lediglich beschränkt bzw. keine Finanzinformationen zukommen lassen. Hinzu kommt, dass die internationale Vereinigung der nationalen Meldestellen, die sog. Egmont-Gruppe, die erwähnte Praxis als formell ungenügend erklärt und der Schweiz mit einer Suspendierung der Meldestelle aus der Gruppe gedroht hat, falls sie das nationale Recht nicht dahingehend anpasst, als dass ein umfassender Austausch aller verfügbaren Informationen mit ausländischen Meldestellen ermöglicht wird. Dem Bundesrat liegt daran, dass die Mitgliedschaft in der Egmont-Gruppe aufrechterhalten werden kann. Ebenso liegt es aus seiner Sicht im Interesse der Schweiz und ihres Finanzplatzes, dass die Meldestellte vollumfänglich am Amtshilfeverkehr teilnehmen kann.

Um diese beiden Ziele zu erreichen, hat der Bundesrat den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG; SR 955.0) ausgearbeitet und zu diesem vom 18. Januar bis 27. April 2012 die Vernehmlassung durchgeführt. Mit dieser Teilrevision sollten die Befugnisse der Meldestelle so weit ergänzt werden, dass diese den neuen, überarbeiteten Standards der Egmont-Gruppe und der „Groupe d’action financière“ (GAFI, welche am 17. Februar 2012 die Erweiterung ihrer zwei die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Geldwäscherei-Meldestellen betreffenden Empfehlungen verabschiedet hat) entsprechen.