Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 31 Seiten
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(betreffend die Zusammenarbeit der Meldestelle mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden) verweisen auf das ZentG. Die Aussage im erläuterndenden Bericht (s. ErlBer S. 27, 2. Absatz), wonach diese Bestimmung der einzige verbleibende Verweis im GwG auf das ZentG sei, sei somit nicht zutreffend.
4.7 Art. 32 Sachüberschrift, Abs. 2 und 3
Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden
2Aufgehoben
3Der Name der Person, die die Meldung des Finanzintermediärs erstattet hat, darf von der Meldestelle nicht weitergegeben werden.
Diese Norm wurde von keinem Vernehmlassungsteilnehmer kritisiert. Auch enthalten die eingegangen Vernehmlassungen keine Änderungsanregungen dazu.
4.8 Weitere Hinweise
BE und KKJPD wünschen sich eine Ergänzung des Botschaftstextes in Bezug auf die konkreten Auswirkungen der vorliegenden Revision und der Umsetzung der neuen GAFI-Empfehlungen auf den Steuerbereich. Insbesondere sei zu erläutern, welche Steuerdelikte im Sinne von qualifizierten „tax crimes“ als Vortaten zur Geldwäscherei gelten werden bzw. welche Auswirkungen diese Definition auf das Steuerstrafrecht haben wird. Auch seien die Verbindungen zwischen Informationsflüssen im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung und der Steueramts- bzw. Rechtshilfe in Strafsachen klarzustellen, und wieweit übermittelte Finanzinformationen für die Steueramt- bzw. Rechtshilfe verfügbar gemacht werden können oder müssen.
Auch die CVP äussert sich zur Thematik „Fiskaldelikte als Vortaten zur Geldwäscherei“. Diese weist zur Vorlage jedoch keinen direkten Bezug auf und wird Gegenstand der umfassenden Vorlage zur Umsetzung der neuen GAFI-Empfehlungen in das schweizerische Recht sein.
Der SGV beanstandet das Fehlen einer genauen Untersuchung der Auswirkungen der Vorlage auf die Finanzintermediäre und den Wirtschaftstandort Schweiz und verlangt eine detaillierte Analyse der verursachten Regulierungskosten.