Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/123: Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) · 31 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht
nur zu Analysezwecken und nicht auch zur unmittelbaren Beweisverwertung in Verfahren verwendet werden.
Forderung nach restriktiverer Regelung
SZ, FDP Genf, FDP Schweiz, SVP, Bankiervereinigung, Centre Patronal, economiesu-
isse, Forum SRO, OAD FCT, OAR-G, SRO SAV/SNV, SVV, TK, Treuhand Suisse, VPSB,
VQF und VSV fordern eine klarere und restriktivere Regelung des Informationsaustausches mit dem Ausland, um Missbräuche zu verhindern. Namentlich wird befürchtet, dass mit vorliegender Bestimmung ein automatisierter Informationsaustausch, insbesondere im Steuerbereich, eingeführt werde. Im Hinblick auf die Umsetzung der neuen GAFI-Empfehlungen durch die Schweiz werde die neue Bestimmung auch auf schwere Steuerdelikte, die als Vortat zur Geldwäscherei gelten, anwendbar sein. Deshalb verlangen ZH, FDP Schweiz, Bankiervereinigung, Forum SRO, SGV, SVV und VPBS, dass die Kompetenzen der Meldestelle nicht weiter ausgedehnt werden als erforderlich.
Treuhand Suisse möchte, dass es der Meldestelle ausdrücklich verboten wird, Informationen an FIUs zu liefern, welche die zur Verfügung gestellten Informationen zu anderen Zwecken als die Geldwäschereibekämpfung verwenden.
Die FDP Schweiz vertritt die Meinung, dass die Voraussetzungen für die Datenherausgabe aus der Norm nicht klar hervorgingen. Sie fordert deshalb, dass ein Katalog von Bedingungen in das Gesetz aufgenommen werde, der mindestens die Standards enthalten solle, die im Zusatzbericht zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA aufgeführt sind. Nur dadurch lasse sich im Einzelfall überprüfen, ob eine Datenherausgabe auf zulässige Weise erfolgt sei oder nicht.
Bankiervereinigung und SGV vertreten die Meinung, dass der bestehende gesetzliche und staatsvertragliche Rahmen im Steuerbereich von der Geldwäschereigesetzgebung nicht unterlaufen werden dürfe. Deshalb bräuchte es eine Kollisionsnorm im GwG, die spezifische Amtshilfeverfahren, wie jene im Steuerbereich, explizit vorbehielte.
BS fordert eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismässigkeit des ausländischen Informationsersuchens.
Fehlende Anforderungen an Form und Inhalt; Gefahr der Umgehung der Rechtshilfe und von Beweisausforschungen
LU, VD, Centre Patronal, SRO SAV/SNV, TK und VQF kritisieren, dass Form und Inhalt des Informationsersuchens nicht geregelt seien, was die Verhinderung von Beweisausforschungen erschwere. Die TK fordert deshalb, dass die Unzulässigkeit von Beweisausforschungen ausdrücklich im Wortlaut der Norm festgehalten werde. VD regt an, sich bei einer