Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
3. Zusammenfassung der Ergebnisse
3.1 Allgemeine Bemerkungen
Die Harmonisierung des Schweizerischen Lebensmittelverordnungsrechts mit demjenigen der EU wird von Kantonen und Industrie grundsätzlich begrüsst. Es wurde als zentral angesehen, dass Handelshemmnisse soweit wie möglich abgebaut werden und dass das Recht an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst wird. Weiter wurde aus Kreisen der Industrie angeregt, die Übergangsfristen in den einzelnen Verordnungen nach Möglichkeit zu vereinheitlichen.
3.2 Teilrevision Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, SR 817.02)
Es wurde von Milch- und Gemüseproduzenten gefordert, die EU-Lebensmitteldefinitionen nicht über Verweise zum EU-Recht zu übernehmen, sondern durch direkte Übernahme in den Erlass. Von den Kantonen Obwalden, Basel-Landschaft, Uri, Luzern und Solothurn wurde der Wunsch nach Ausweitung der Rückverfolgbarkeitsregelung auf die Gebrauchsgegenstände geäussert. Hier wurde auch gefordert, dass die Fristen für die Anwendung dieser Regelungen konkretisiert werden. Für die Verankerung der Mikroorgansimen wurde von einigen Kantonen (Obwalden, Uri und Luzern) bemängelt, es fehle im geltenden Lebensmittelgesetz an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.
3.3 Teilrevision der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV, SR 817.021.23)
Die geplanten Anpassungen wurden von den Kantonen, den Konsumentenorganisationen und der Industrie allgemein begrüsst. Insbesondere hinsichtlich des Trinkwassers erscheine die Harmonisierung der Höchstwerte für Mineralwasser mit europäischen Höchstwerte sinnvoll.
Die ergänzenden Vorgaben an organische chemische Verbindungen mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur werden ebenso begrüsst.
3.4 Teilrevision der Hygieneverordnung (HyV, SR 817.024.1)
Die vorgenommenen Anpassungen werden von allen insgesamt begrüsst. Die Anpassungen bringen mehr Klarheit und sind nötig im Hinblick auf die Vorgaben aus der EU. Die Absicht, Campylobacteriosen zu bekämpfen, wird von allen Kantonen begrüsst.
3.5 Teilrevision der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Le-
bensmitteln (LKV, SR 817.022.21)
Es wurde vom Verband der Kantonschemiker und vom Detailhandel angeregt, die Angaben betreffend der Bezeichnung von Raucharomen im Wortlaut der EU-Verordnung zu übernehmen. Die geplante Hervorhebung von Allergenen wurde von den Kantonen allgemein als sinnvoll erachtet, es wurde jedoch vom Detailhandel angeregt die Regelung flexibler zu handhaben. Mit Ausnahme der Konsumentenorganisationen wird grundsätzlich begrüsst, dass die Nährwertkennzeichnung in der Schweiz freiwillig bleibt. Die vorgeschlagene Regelung lässt Raum für Produkte, bei denen eine Nährwertkennzeichnung keinen Sinn macht. Die Flexibilität zur Verwendung der kleinen Nährwertkennzeichnung wurde von der Industrie und vom Detailhandel begrüsst, es wurde aber auch gefordert, dass die Möglichkeit bestehen muss, sich bei der erweiterten Nährwertkennzeichnung 1:1 an die Regelung der LMIV halten zu können. Die Verankerung des Hinweises "aufgetaut" wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt, es wurde jedoch von den Kantonen angeregt, den Wortlaut klarer zu formulieren.
Von Seiten der Konsumentenorganisationen wurde gefordert, auf die vorgeschlagene Bestimmung, dass die Angabe der Zutaten bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1.2 Volumenprozent nicht mehr erforderlich sein solle, zu verzichten, da es ein Bedürfnis der Konsumenten sei, sich vor dem Kauf auch über die Zusammensetzung von alkoholischen Getränken informieren zu können.
3.6 Totalrevision der Zusatzstoffverordnung (ZuV, SR 817.022.31)
Von den Kantonen wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass Aromapräparate und Zusatzstoffpräparate nicht klar von den Aromen bzw. Zusatzstoffen getrennt werden und daher die Titel im Erlasstext nicht eindeutig sind. Weiter wurde mit der neuen geplanten Kategorisierung der Lebensmittel für die