Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Anwendungsbereiche einzelner Zusatzstoffe Mühe bekundet, da diese nicht immer den gängigen Sachbezeichnungen entsprechen. Im Zusammenhang mit der Anwendungsliste wurden viele kleine Korrekturen beantragt.

3.7 Teilrevision der Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoer-

zeugnisse (SR 817.022.101)

Bei der vorgeschlagenen Streichung der Mindestanforderungen an Kakaotrockenmasse und Milchfettgehalt von Schokolladenprodukten handelt es sich nach Ansicht des VKCS zwar um eine redundante Information, sie soll aber belassen werden, weil so die Lesbarkeit besser gewährleistet ist.

3.8 Teilrevision der Verordnung über Trink-, Quell- und Mineralwasser (SR 817.022.102)

Die Änderungen in der Verordnung wurden von allen Kantonen und Verbänden grundsätzlich begrüsst, insbesondere da rechtliche Lücken (Verweis auf die revidierte FIV) geschlossen werden und der Ressourcenschutz berücksichtigt wird. Vom Kanton Graubünden wurde gefordert, auch den Begriff der "Quelle" zu definieren.

3.9 Teilrevision der Verordnung über Speziallebensmittel (SR 817.022.104)

Es wurde von einigen Kantonen (OW, BL, LU) allgemein begrüsst, dass neu auch Phytosterine geregelt werden sollen. Vom Verband der Kantonschemiker wurde darauf hingewiesen, dass Anhang 12 nicht vollständig kompatibel mit der Revision der Anhänge der LKV sei.

3.10 Teilrevision der Verordnung über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Er-

zeugnisse (SR 817.022.105)

Es wird sowohl von den Kantonen wie auch von Konsumentenorganisationen begrüsst, dass die Qualitätsmerkmale von Olivenölen dem EU-Recht angepasst werden. Dabei wird aber auch darauf hingewiesen, dass die EU-Bestimmungen hinsichtlich der Olivenöle teilweise sehr kompliziert formuliert sind. Von den meisten Kantonen wurde zudem gefordert, die Bezeichnung "schonend gedämpft" beizubehalten.

3.11 Teilrevision der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (SR 817.022.108)

Die neue Definition der Kategorie Fleisch mit den Unterkategorien "frisches Fleisch", "Fleischzubereitungen" und "Fleischerzeugnisse" wird von Kantonen und Konsumentenorganisationen begrüsst, da es zum besseren Verständnis beitragen kann. Der Begriff "frisches Fleisch" wird aber vom Detailhandel als unglücklich erachtet. Kantone und Konsumentenorganisationen vermissen jedoch die Definition von Hackfleisch. Die verbindliche Angabe eines Hygienehinweises für frisches Geflügelfleisch und Geflügelfleischzubereitungen wurde vom Verband der Kantonschemiker begrüsst.

3.12 Totalrevision der Verordnung über alkoholische Getränke (SR 817.022.110)

Es wurde von Seiten der Konsumentenorganisation, vom Bauernverband und der Evangelischen Volkspartei gefordert, von der Aufhebung der Pflicht zur besonderen Kennzeichnung süsser alkoholischer Getränke (Alcopops) zum heutigen Zeitpunkt abzusehen. Dies insbesondere weil Alcopops hauptsächlich von Jugendlichen konsumiert werden sowie im Kontext der Prävention vor Alkoholmissbrauch. Die Aufhebung dieser Pflicht sei auch deshalb verfehlt, weil künftig die Angabe der Zutatenliste für alkoholische Getränke über einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozent aufgrund der vorgesehen Änderungen in der LKV nicht mehr erforderlich sei.

3.13 Teilrevision der Verordnung über alkoholfreie Getränke (SR 817.022.111)

Angemerkt wurde von Seiten der Kantone die fehlende Definition von “konzentriertem Fruchtmark”, “Restaurationsaroma” sowie “Fruchtfleisch und Zellen”, welche auch in der entsprechenden EU-Richtlinie aufgeführt sind.

Der Verzicht auf die Verpflichtung zur Angabe des Gehaltes an Coffein, Taurin und Glucuronolacton in Energy-Drinks wurde von den Kantonen bemängelt. Zudem wurde beantragt, den Wortlaut des Hinweises auf den erhöhten Coffeingehalt aus der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zu übernehmen, da