Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten

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natskantone ihre Schulen in pädagogisch-fachlichen Fragen, was eine weite Palette von Tätigkeiten umfasst: Begutachtung des Schulsystems und des Lehrprogramms, Unterrichtsevaluation, Beratung, Lieferung von Ausbildungsmaterial zu günstigen Bedingungen, Förderung des Austausches von Schülerinnen und Schülern, Personalevaluation bei der Anstellung von schweizerischen Lehrkräften, Unterstützung der Fortbildung vor Ort oder in der Schweiz sowie Beratung von zurückkehrenden Lehrpersonen beim Wiedereinstieg.

Kantone, die ein Patronat übernehmen, gehen neben ihrer Aufsichtsfunktion also vor allem die Verpflichtung ein, ihrer Schule geldwerte Leistungen, d.h. fachliche Unterstützung und Beratung sowie Evaluations- und Inspektionsbesuche vor Ort, zukommen zu lassen. Eine Verpflichtung zur Leistung von Finanzbeiträgen ist mit dem Patronat nicht verbunden. In Beilage 5 sind die Patronatskantone mit den von ihnen betreuten Schweizerschulen aufgeführt.

Die Patronatskantone haben auf den 1. Januar 1989 eine Vereinigung gebildet, die durch ein Mitglied in der AAK vertreten ist. Auf das gleiche Datum hin haben sich die Patronatskantone Richtlinien gegeben, die den Charakter von Empfehlungen für eine umfassende und wirksame Aufgabenerfüllung haben7. Die Leistungen, die diese Richtlinien den Patronatskantonen nahelegen, gehen über die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben hinaus. Erwähnt werden zum Beispiel die Beurlaubung von Lehrkräften für die Tätigkeit an einer Schweizerschule oder die Ermöglichung des Verbleibs von Lehrpersonen in der kantonalen Pensionskasse. Einzelne Kantone tun ein Mehreres und gehen so weit, dass sie ihre Schweizerschule als assoziierten Betrieb anerkennen und so den kantonseigenen Schulen gleichstellen.

Die Vereinigung der Patronatskantone ermöglicht periodische Leistungsvergleiche unter ihren Mitgliedern. Trotzdem sind die Unterschiede zwischen den Patronatskantonen, sich für ihre Patenschule zu engagieren, beträchtlich – namentlich was die freiwilligen finanziellen Beihilfen für Investitionen betrifft. Zunehmend erbringen die Patronatskantone ihre regelmässigen Leistungen (vor allem Schulmateriallieferungen gratis oder zu Vorzugstarifen) zulasten des ordentlichen Budgets; sie haben dafür Kredite in der Grössenordnung von 20'000 bis 35'000 Franken pro Jahr eingestellt. Ausserdem richten mehrere Patronatskantone zulasten des Lotteriefonds fast jedes Jahr oder zumindest alle paar Jahre beträchtliche freiwillige Beiträge an die von ihnen betreuten Schulen aus.

Im langfristigen Mittel belaufen sich die gesamten Investitionsbeiträge der Patronatskantone auf mindestens 600'000 bis 700'000 Franken pro Jahr. Nach Schätzungen des BAK belief sich das Total dieser freiwilligen Finanzhilfe 2007 und 2008 im Durchschnitt auf 1.2 Millionen Franken pro Jahr. 2009 betrug die Finanzhilfe der Patronatskantone 914’000 Franken.

7 http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04250/04257/04259/index.html?lang=de