Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten
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Wie die Weltkarte in Beilage 1 veranschaulicht, sind die Schweizerschulen geographisch wie folgt verteilt: Europa 7 (Bergamo, Catania, Mailand mit Filialschule in Como, Rom, Barcelona, Madrid), Lateinamerika 8 (Mexiko-City mit Filialschulen in Cuernavaca und Querétaro, Bogota, Lima, Santiago, Sao Paulo mit Filialschule in Curitiba), Afrika 1 (Akkra) und Asien 2 (Bangkok, Singapur). Die Schweizerschulen in Akkra, Bergamo, Catania und Singapur führen nur bis zum Abschluss der Sekundarstufe I; die anderen Schulen umfassen alle Schulstufen, vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Ihre Absolventinnen und Absolventen haben die Möglichkeit, ihre weitere Ausbildung sowohl an Bildungseinrichtungen in der Schweiz wie im Gastland fortzusetzen.
Die Schweizerschulen sind Begegnungsschulen, in denen Kinder aus der Schweiz und aus dem Gastland gemeinsam von schweizerischen und einheimischen Lehrkräften unterrichtet werden. Im Schuljahr 2010/11 bzw. 2011 betrug die Gesamtschülerzahl 6‘710; davon waren 1‘742 Schweizer Schülerinnen bzw. Schweizer Schüler (26 %). Die Schweizerschulen erfreuen sich in ihrem jeweiligen Gastland einer hohen Wertschätzung. Ihre Bedeutung ist vielfältig. Sie spielen eine wichtige Rolle für den Anschluss an das schweizerische Bildungswesen, für die Präsenz der Schweiz im Ausland, für die Beziehungspflege zum Gastland, für den Bildungsplatz Schweiz und für die schweizerische Aussenwirtschaft. Auf all diesen Gebieten besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen Schweizerschule und der zuständigen Vertretung.
Die Schulen müssen als gemeinnützige Vereinigungen organisiert sein. Als solche sind sie steuerlich begünstigt und dürfen keine Gewinne ausschütten, sondern müssen diese ihrer Schule, insbesondere in Form von Investitionen, wieder zugute kommen lassen. Alle Schulen sind Mitglieder von Educationsuisse (mit Sitz in Bern), das ihre Interessen kollektiv vertritt und zu diesem Zweck eng mit verschiedenen Akteuren und Organisationen aus Politik und Wirtschaft zusammenarbeitet. Für seine vielfältigen Dienstleistungen erhält Educationsuisse vom EDA jährliche Betriebsbeiträge, gestützt auf Verordnung vom 26. Februar 20035 über die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizer Institutionen.
3.3 Unterstützung ausserhalb der Schweizerschulen im Ausland
Artikel 10 AAG gibt dem Bund die Möglichkeit, die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer auch ausserhalb der anerkannten Schweizerschulen im Ausland zu unterstützen. Diese Hilfe kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Am wichtigsten sind die Beiträge für schweizerische Lehrkräfte an Deutschen, Französischen oder an Internationalen Schulen, die jeweils von einer Mindestzahl von Schweizer Kindern (15) besucht werden. Angemessene finanzielle Eigenleistungen der Gesuchsteller werden vorausgesetzt. Dies gilt auch für Kursbeiträge, vor allem für Unterricht in den schweizerischen Landessprachen oder Schweizer Geographie und Geschichte, oder für Ausbildungsmaterialbeiträge. Für