Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten
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lich wurde auch die später dazugekommene Frage der Eigentumsübertragung von bundeseigenen Schulliegenschaften an die Trägerschaften in die Vorlage integriert.
3. Allgemeiner Teil
3.1 Ausgangslage
Die mit der vorliegender Vernehmlassungsvorlage angestrebte Gesetzesrevision hat ihren Ursprung in einer Motion der Finanzkommission des Ständerates vom 5. Mai 2009 (09.3465), mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, dem Parlament einen rückblickenden und ausblickenden Bericht über die Schweizerschulen im Ausland zu unterbreiten.
Dem Auftrag des Parlaments entsprechend hat der Bundesrat, wie erwähnt, am 19. August 2009 einen Bericht mit dem Titel „Schweizerschulen im Ausland. Rückblick und Ausblick“ verabschiedet. Der Bericht umfasst eine Darstellung des bestehenden Fördermodells; er erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen und die pädagogischen, organisatorischen und politischen Auswirkungen und zeigt Handlungsalternativen auf. Im Bericht werden drei Alternativen zum bestehenden Fördermodell evaluiert, wobei sich der Bundesrat zu Gunsten der Variante III aussprach:
• Variante I: Einstellung jeglicher Bundeshilfe
• Variante II: Förderkonzept mit einer Reduktion des Bundesengagements um die Hälfte (nur noch 10 Millionen Franken statt bisher 20 Millionen Franken pro Jahr
• Variante III: Aktualisierung und Optimierung des heutigen Förderkonzeptes (weiterhin 20 Millionen Franken pro Jahr): Die Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland soll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln verstärkt und verbessert werden.
Im Bericht vom 19. August 2009 wird auch die Motion Segmüller 09.3550 behandelt, welche die Festlegung der Beiträge an die Schweizerschulen im Ausland für eine ganze Legislaturperiode verlangt, um den Schulen eine grössere Planungs- und Budgetsicherheit zu geben. Der Bericht bezeichnet eine solche Regelung als zweckmässig.
Der Bericht wurde von den eidgenössischen Räten gut aufgenommen: Mit Annahme der Motion 09.3974 wurde der Bundesrat am 9. März 2010 einstimmig damit beauftragt, eine Revision des AAG im Sinne der vom ihm bevorzugten Variante III seines Berichtes vom 19. August 2009 vorzubereiten. Der Bundesrat hat in seinen Zielen für das Jahr 2012 die Gesetzesrevision vorgesehen und ihre Stossrichtung bestätigt (Ziel 25, S. 51).3
3 www.bk.admin.ch/themen/planung/04628/index.html?lang=de