Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 5Fedlex · Erläuternder Bericht
2.2 Vorbereitung der Gesetzesrevision
Der Auftrag an die Arbeitsgruppe lautete wie folgt: Aktualisierung und Optimierung des heutigen Fördermodells im Rahmen des gegenwärtigen Budgetkredits von 20 Millionen Franken. Gestützt auf den Bericht des Bundesrats vom 19. August 2009 „Schweizerschulen im Ausland. Rückblick und Ausblick“2 waren dabei folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
- Die Schweizerschulen im Ausland sind fortan stärker als bisher als Teil der
schweizerischen Präsenz im Ausland zu betrachten. Neben ihrer ursprünglichen Rolle für die Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer soll ihre aussenpolitische, aussenwirtschaftspolitische und kulturpolitische Rolle besser zur Geltung kommen. Im Unterschied zu heute soll die Förderung der Präsenz schweizerischer Bildung im Ausland inskünftig gleich gewichtet werden wie die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die Subventionskriterien sollen dieser neuen Zielsetzung besser Rechnung tragen.
- Die Fördermöglichkeiten sind zu erweitern, um mit den vorhandenen Mitteln
mehr erreichen und den jeweiligen Gegebenheiten besser entsprechen zu können.
- Schon heute bestehen Kooperationen mit anderen Ländern, z.B. mit deutschen
oder französischen Auslandsschulen. Zu prüfen ist, ob in Zukunft auch Kooperationen mit privaten, international tätigen Bildungsanbietern ermöglicht werden sollen – sofern sie dank Bundesunterstützung zusätzliche Dienstleistungen im Interesse unseres Landes anbieten.
- Mit der dualen Berufsbildung verfügt die Schweiz über ein Ausbildungsangebot,
das auch im Ausland auf grosses Interesse stossen kann – bei jungen Leuten im Gastland wie auch bei den dort niedergelassenen schweizerischen Unternehmungen. Die Berücksichtigung der dualen Berufsbildung ist daher im Rahmen der Gesetzesrevision zu prüfen.
- Wie von der Motion Segmüller 09.3550 thematisiert, ist für Bildungseinrichtun-
gen eine mehrjährige Planung einfacher und besser zu verwirklichen, wenn Klarheit über die zu erwartenden Bundesbeiträge besteht. Um diesem Bedürfnis der Schulen Rechnung zu tragen, ist das Instrument des Zahlungsrahmens zu prüfen. Ein solcher Zahlungsrahmen könnte beispielsweise mit der Kulturbotschaft 2016-2019 unterbreitet werden.
Die Arbeitsgruppe hat drei Plenarsitzungen durchgeführt und im Nachgang zur letzten Sitzung am 22. März 2011 einen Bericht und den dazugehörigen Vorentwurf zu einem neuen Gesetz im Juni / Juli 2011 in einer schriftlich durchgeführten Konsultation gutgeheissen. Der Bericht der Arbeitsgruppe samt Vorentwurf bildete die Grundlage für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates. Nachträg-
2 http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04250/04257/index.html?lang=de