Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten
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diese Formen der Unterstützung gilt eine Mindestzahl von acht bzw. sechs Schweizer Kindern.
Die Zusammenarbeit mit den Auslandschulen unserer Nachbarstaaten und mit Internationalen Schulen erlaubt zum Teil Einsparungen, da sie oft eine wertvolle und kostengünstige Alternative zur Gründung einer eigenen Schweizerschule darstellen. Sie tragen zudem dazu bei, den Schweizer Kindern den Zugang zu diesen Bildungseinrichtungen langfristig zu sichern. Die Kooperationen dienen der schweizerischen Präsenz im Gastland und erfolgen unsern Nachbarländern gegenüber im Geiste gutnachbarschaftlicher Beziehungen.
Die Beilagen 2 und 4 informieren über den heutigen Stand der Hilfe gemäss Artikel 10 AAG. Gegenwärtig beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von 13 Schweizer Lehrkräften an neun Deutschen Schulen, während die Bundesrepublik Deutschland vier Gymnasiallehrkräfte an die Schweizerschule Bangkok und zwei Lehrpersonen an die Schweizerschule Akkra entsendet und damit deren Anstellungskosten zu 100 % übernimmt.
Der Bund engagiert sich ferner für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die in der Schweiz eine Berufslehre oder ein Studium absolvieren. Dies geschieht, indem der Bund gestützt auf Artikel 10 AAG dem Ausbildungswerk für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AJAS)6 eine jährliche Finanzhilfe ausrichtet. Die Geschäftsstelle des AJAS mit Sitz in Bern berät, betreut und unterstützt jährlich mehrere hundert schweizerische Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Ausland bei der Absolvierung ihrer Ausbildung in der Schweiz. Die Geschäftsstelle führt in deren Auftrag 120 Stipendiendossiers. Zudem beantwortet AJAS jährlich zwischen 600 und 900 Anfragen, vorwiegend von Seiten junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Ausbildung in der Schweiz fortzusetzen. Die Gesamtzahl an schweizerischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die die Dienstleistungen des AJAS in Anspruch nehmen, beträgt über 1‘000 pro Jahr.
Zusammen mit den 450 – 500 schweizerischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ebenfalls gestützt auf Artikel 10 AAG gefördert werden, kommen somit insgesamt mehr als 1'500 junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den Genuss einer Unterstützung nach Artikel 10 AAG. 2010 betrug das Total dieser Ausbildungsförderung rund 1.3 Millionen Franken (Beilage 4), also etwa 6 % des Budgetkredits von 20 Millionen Franken.
3.4 Unterstützung der Schweizerschulen durch ihre Patronatskantone
Artikel 8 AAG überträgt die Aufsicht in pädagogischen Belangen dem Patronatskanton. Er hat zu beurteilen, ob eine Schweizerschule in pädagogischer Hinsicht die Subventionsvoraussetzungen erfüllt. Gemäss Artikel 6 AAG unterstützen die Patro-
6 AJAS ist die Abkürzung von „Ausbildungswerk für junge Auslandschweizer“. Trotz Umbenennung des AJAS – heute „Verein zur Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer“ – hat die Bezeichnung AJAS nach wie vor ihre Gültigkeit.