Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/27: Revision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes (AAG) · 28 Seiten
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3.2 Schweizerschulen im Ausland
Heute unterstützt der Bund weltweit 18 Schweizerschulen im Ausland mit einem jährlichen Kredit von 20 Millionen Franken. Die Schweizerschulen sind private Bildungseinrichtungen, die von Schweizer Schulvereinen mit einem ehrenamtlichen Vorstand (Schulkomitee) getragen werden.
Die Bundesunterstützung ist von jeher als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Daher muss die Initiative zur Gründung einer Schweizerschule stets von einer Gruppe interessierter Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ausgehen. Die geltenden Rechtsgrundlagen geben der interessierten Auslandschweizervereinigung aber die Gewissheit, dass die von ihnen gegründete Schule vom Bund unterstützt wird, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Betriebsbeiträge des Bundes bilden die Gegenleistung für die gesetzlichen Auflagen und die sich daraus ergebenden Kosten, die die Schulen zur Wahrung ihres schweizerischen Charakters einzugehen haben. Die Bundesbeiträge decken durchschnittlich 25-30 % der gesamten Aufwendungen der Schulen. Haupteinnahmequelle der Schulen sind die Schulgelder. Beilage 3 informiert über die Bundesbeiträge an die Schweizerschulen im Ausland in den Schuljahren 2010/11, 2009/10, 2008/09, 2007/08 und 2006/07.
Mit der kontinuierlichen Senkung des Subventionierungsgrades von ursprünglich 50 % bei Inkrafttreten des AAG im Jahr 1988 auf heute 25-30 % wurden die Schulen vor die Notwendigkeit gestellt und von BAK und Educationsuisse dazu angehalten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dies führte dazu, dass die Schulen ihre Infrastruktur besser ausnutzen und die durchschnittlichen Klassengrössen erhöht haben. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Doppelführung der unteren Schulstufen zu, was den Schulen erlaubt, im Gymnasium, das nur einzügig geführt wird, noch respektable Klassenbestände aufzuweisen. Als Folge dieser Entwicklung stieg die Gesamtschülerzahl von 4'620 im Jahr 1985 auf 6'710 im Jahr 2010 an, während sich die Anzahl Schweizer Schülerinnen und Schüler in diesem Zeitraum stets zwischen 1'600 und 1'800 bewegte.
Das EDI richtet den Schulen im Rahmen der bewilligten Kredite jährliche pauschale Finanzhilfen an die Betriebskosten aus. Der pauschale Betriebsbeitrag des Bundes setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: aus einem Betrag pro Schweizer Schüler/in, abgestuft nach Schulstufe, und aus einem Betrag pro beitragsberechtigter Schweizer Hauptlehrkraft, wobei für Schulen in Übersee etwas höhere Ansätze zur Anwendung kommen. Die Anzahl beitragsberechtigter Hauptlehrerstellen hängt von der Anzahl Schweizer Schüler ab. Für jede Lehrstelle, an die Finanzhilfen geleistet werden sollen, müssen mindestens sechs Schweizer Schüler nachgewiesen werden (Art. 11 Auslandschweizer-Ausbildungsverordnung, AAV4).
Einige Schulen haben sogenannte Filialschulen gegründet, d. h. Zweigbetriebe am Rande des schulischen Einzugsgebiets. Die Filialschulen, die einen integralen Teil der Schweizerschule bilden, führen meist nur bis zur Sekundarstufe I, ermöglichen deren Schülerinnen und Schülern aber in der Regel den Besuch der Sekundarstufe II am Hauptsitz der Schule.