Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)

Weitere Stellungnahmen:

[2:] SP, BDP, CVP, EVP, FDP, [3:] SAB, [4:] SAV, economiesuisse, sgv, SBV, SGB, KV Schweiz, Travail Suisse, [5:] ETH-Rat, Swissuniversities, FH-CH, IKSK, SchStV [6:] JCVP, JEVP, JUSO, Aerosuisse,

AJAS, CURAVIVA, Holzbau Schweiz, K-HF, ODEC, SAVOIRSOCIAL, Grüne Kanton SO, J-Grüne,

ODEC, Swiss Engineering, VMTW Swissmechanic, Swissmem, FER beurteilen eine Neuverteilung der Bundessubventionen als sinnvoll.

[2:] BDP merkt an, dass überprüft werden müsse, ob sich die Kantone auch tatsächlich ausreichend engagieren. [2:] CVP sieht das vorgeschlagene Verteilmodell kritisch. Es sollten zumindest noch weitere Kriterien einfliessen (Finanzstärke des Kantons, Universitätskanton, Umfang in dem Studiengänge angeboten werden). Ausserdem muss nach Ansicht der CVP die Verteilung der Ausbildungsbeiträge auf Darlehen respektive Stipendien berücksichtigt werden. [2:] FDP würde ein alternatives Vergabesystem „pro Stipendium“ für jene Kantone, welche sich an grundlegende Vergabeprinzipien halten, präferieren. [2:] EVP betont, dass sich die Verteilung der Bundesbeiträge ausschliesslich auf die Aufwendungen der Kantone für die vergebenen Stipendien stützen soll, ohne die Darlehen in die Berechnung einzubeziehen.. [2:] SP fordert eine Antwort auf die Frage, wie finanzschwache Kantone oder Kantone, die bisher tiefe Beiträge vorsahen, dazu angehalten werden können, mehr Mittel einzusetzen, um so zu verhindern, dass bestehende Ungleichbehandlungen weitergeführt werden. [2:] Die Grüne Partei anerkennt zwar, dass das leistungsorientierte Modell dazu führen kann, dass einige Kantone ihr Engagement im Ausbildungsbeitragswesen für den tertiären Bildungsbereich erhöhen. Da im Gesetzesentwurf aber lediglich formelle Vorgaben für die Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge definiert werden, ist eher zu befürchten, dass das neue System die kantonalen Unterschiede noch verstärkt.

[4:] KV Schweiz fordert Massnahmen, für den Fall dass Kantone, die weniger Bundesgelder erhalten, unerwünschte Kompensationen innerhalb des Bildungsbereichs vornehmen.

[5:] Akademien, [6:] AGEF, EKKJ, FAE, LCH, StuRa ZH, UNIA, SWTR, VPOD lehnen das neue Verteilmodell ab. Dabei wird oft betont, dass das neue Verteilmodell Studierenden, die in weniger grosszügigen Kantonen leben, möglicherweise keine finanzielle Verbesserung bringe.

[5:] VSS möchte den bisherigen Verteilmodus beibehalten. [6:] LCH fordert, dass die finanziellen Anreize des Bundes weiter gehen müssten als vorgeschlagen.

3.2.7 Forderung zusätzlicher Bundesmittel

[1:] ZH merkt an, dass die vorgesehene Höhe der Bundessubventionen ungenügend ist und eine Regelung durch den Bund nur möglich sei, wenn der Bund seine Beiträge erhöht und die Höhe auf Gesetzesstufe verankert. Für [1:] BE gibt es eine Diskrepanz zwischen Regelungsdichte auf Bundesebene und dem finanziellen Engagement des Bundes, dies gelte umso mehr, wenn dem Antrag auf Streichung von Art. 5-13 nicht stattgegeben würde.

[1:] LU würde eine Bundessubvention begrüssen, wenn der Mehraufwand nicht mit Kompensationen im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich kompensiert wird. Dies wird auch von [1:] BE, OW, NW, GL, AG, TI, NE, VD, JU und AR sowie [5:] IKSK, VSS und [6:] SOL, students.fhnw unterstützt. [1:] SZ, SO, BS, BL, GR, VD und GE sowie [2:] CVP und [5:] Swissuniversities, fh-ch, VSS und [6:] J-Grüne, AGEpoly, FAE, LCH, students.fhnw, CSP fordern, dass die Bundessubventionen substanziell erhöht werden. [6:] AGEpoly merkt an, dass Einsparungen in anderen Politikbereichen in Kauf zu nehmen seien. [6:] LCH bemerkt, dass mittelfristig ein stärkeres finanzielles und normatives Engagement des Bundes bei Stipendien zur Förderung der tertiären Bildung erforderlich sei.

[1:] FR hält fest, dass sich der Bund finanziell nur halbherzig engagiere, was einer Harmonisierung nicht förderlich sei.

[5:] ETH-Rat sieht es als fraglich an, ob der Bund die Zielsetzung des Gegenvorschlags innerhalb des Rahmens der bisherigen Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge zugunsten der Kantone erreichen kann.

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