Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)
unabhängig von einer Altersgrenze zu betrachten ist (Änderungsvorschlag in Anhang 2). Auch [6:] CSP und FAE unterstützen diese Forderung
[6:] K-HF, LCH und students.fhnw würden eine Formulierung begrüssen, die explizit darauf hinweist, dass es keine Alterslimite geben soll. (Ersetzungsvorschlag des LCH siehe Anhang 2)
Artikel 6 Eignung der gesuchstellenden Person
[5:] VSS und [6:] VSBFH sind mit der Bestimmung und der vorgenommenen Präzisierung einverstanden. [5:] ETH-Rat und [6:] VSETH regen an, den Referenzzeitpunkt für den Nachweis der Eignung zu klären. [6:] FAE möchte, dass präzisiert wird was mit „nachweisen“ gemeint ist.
[5:] IKSK beantragt die Streichung des Artikels.
Artikel 7 Subsidiarität der Leistung
[2:] BDP, CVP, [4:] SAV, economiesuisse, [5:] VSS, [6:] K-HF, LCH erwähnen explizit, dass sie mit der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips einverstanden sind.
[2:] BDP kritisiert, dass nicht definiert wird, nach welchen Kriterien die finanzielle Leistungsfähigkeit bemessen wird und fordert Bestrebungen zu schweizweit einheitlichen Kriterien. [2:] BDP und [6:]
VPOD fordern ergänzend, dass die Kantone die Möglichkeit der Stipendienbevorschussung analog der Alimentenbevorschussung anbieten müssen (Formulierungsvorschlag in Anhang 2). [2:] EVP fordert eine Änderung, damit auch Personen welche nicht mehr von ihren Eltern unterstützt werden möchten, einen Anspruch auf Stipendien haben könnten.
[5:] Swissuniversities begrüssen die explizite Erwähnung der Eigenverantwortung, merken jedoch kritisch an, dass hier ebenso wenig wie im entsprechenden Artikel 3 des Konkordats definiert ist, nach welchen Kriterien die finanzielle Leistungsfähigkeit bemessen wird.
[5:] VSS hat hinsichtlich der kantonalen Kompetenz bei der Ausgestaltung der Subsidiarität Bedenken. VSS schlägt zudem vor, eine Bevorschussung der Ausbildungsbeiträge vorzusehen, wenn die Eltern beziehungsweise die gesetzlich verpflichtete Person ihrer Mitfinanzierung nicht nachkommen (Formulierungsvorschlag in Anhang 2). [5:] VSS fordert die Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen durch den Bund und die Aufnahme eines neuen Artikels 7bis (Formulierungsvorschlag in Anhang 2). [6:] LCH fordert, dass die Bemessungsgrundlage für Familien, die Anspruch auf ein Maximalstipendium haben, höher anzusetzen sind als die SKOS-Richtlinien dies vorgeben.
[4:] Travail Suisse [5:] Akademien, FH-CH, [6:] JEVP, SAJV, skuba, students.fhnw und StudRa ZH begrüssen die Beibehaltung und die Regelung des Subsidiaritätsprinzips, schlagen jedoch eine Ergänzung des Artikels vor, so dass der Alimentenbevorschussung entsprechend bei fehlendem Zahlungswillen der Eltern, deren Verpflichtung von Staates wegen eingefordert werden kann (vgl. Anhang 2).
[6:] JCVP ist der Meinung, dass die Höhe der ausgerichteten Stipendien nicht vom Wohnkanton abhängen solle und schlägt eine Ergänzung vor (Ergänzungsvorschlag in Anhang 2). [6:] CSP schlägt vor, das Subsidiaritätsprinzip fallen zu lassen und macht einen neuen Formulierungsvorschlag (Anhang 2). [6:] SAVOIRSOCIAL, CURAVIVA und skuba beantragen, die "finanzielle Leistungsfähigkeit" genauer zu definieren. [6:] FAE befürwortet das Subsidiaritätsprinzip, jedoch wird bemängelt, dass «prestations d’autres tiers» nicht konkretisiert werden. [6:] CUAE beantragt, dass die Kantone an die Ausbildung einen Vorschuss leisten können, welcher dann von den gesetzlich Verpflichteten zurückgefordert werden könnte. Zudem wird vorgeschlagen einen neuen Absatz 3 einzufügen, welcher es den Kantonen verbietet eine solche Rückforderung zu der finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Person mitzuzählen.
[5:] IKSK beantragt die Streichung des Artikels.
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