Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)

[6:] ASO plädiert, wenn nicht für eine einheitliche bundesrechtliche Regelung bezüglich Ausbildungsbeiträge für Studierende aus dem Ausland, so zumindest für eine Regelung im Rahmen des vorliegenden Gesetzes, welche auf den effektiven individuellen Bedarf abstellt.

[6:] Ch-Schule Barcelona fordert für Schweizerinnen und Schweizer, die in Spanien oder Italien an einer Schweizer Schule mit einer Schweizer Matur abgeschlossen haben die Möglichkeit, in der Schweiz eine Differenzzahlung zu erhalten - im Falle eines tieferen Beitrags im Wohnsitzland der Eltern - oder - wenn das EU-Wohnsitzland der Eltern keinen Beitrag leistet – das Stipendium in der Schweiz beantragen zu können. Junge Auslandschweizer sollten demnach Zugang zu Ausbildungszulagen in der Schweiz haben (Buchstabe b). [6:] CUAE unterstützt diese Forderung für alle ausländischen Ausbildungen.

[6:] StuRa ZH findet es unsinnig, jemanden in der Schweiz ein Stipendium zu verweigern, weil er einen Heimatstaat mit existierendem, aber unzureichendem Stipendienwesen hat und beantragt deshalb eine Kürzung des Buchstaben b (Kürzungsvorschlag in Anhang 2).

Buchstabe c

[1:] SO [5:] FH-CH, IKSK und [6:] StuRaZH sind mit Ausnahme von Buchstabe c Ziffer 2 einverstanden. Diese Ziffer solle gestrichen werden. [4:] sgv lehnt eine Ausweitung des Bezügerkreises, wie in Buchstabe c vorgeschlagen, ab.

Buchstabe d

[4:] SGB, [6:] EKKJ, CSP und VPOD möchten Buchstabe d um die Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung F ergänzen. (Anhang 2).

Absatz 2

[1:] ZH, LU, BS, [2:] CVP, EVP, [4:] sgv, [5:] ETH-Rat, Swissuniversities, SchStV, [6:] AJAS, Holzbau Schweiz, ODEC, VMTW Swissmechanic, Swissmem, Swiss Engineering, FER stimmen der Alterslimite zu. [1:] SO ist einverstanden, aber es soll den Kantonen freigestellt sein, auf eine Grenze zu verzichten. [1:] UR kennt eine Obergrenze von 50 Jahren. [4:] SAV unterstützt die Alterslimite von 35 Jahren für Hochschulstudien. Er fordert aber, dass die Kantone für den Bereich der höheren Berufsbildung die Vorgabe erhalten, auf eine Alterslimite zu verzichten, bzw. eine höhere Limite festzulegen.

[1:] SZ, GL, ZG, BL, SH, SG, TG, GR, AR, FR, TI, NE, VS, VD, GE, JU und [5:] IKSK möchten keine Aufnahme. [2:] SP, BDP, [4:] SBV, SGB/USS, Travail Suisse, [5:] fh-ch, [6:] Grüne Kanton SO, JEVP, J-Grüne, JUSO, AGEF, EKKJ, CSP, FAE, K-HF, LCH, SAVOIRSOCIAL, skuba, students.fhnw, StuRa ZH, VPOD lehnen die Alterslimite ab. [5:] VSS stellt die Alterslimite in Frage, kann sich aber mit der Aufnahme einer minimalen Altersgrenze einverstanden erklären (Formulierungsvorschlag Anhang 2).

[4:] KV Schweiz, [6:] CURAVIVA erachten die Limite von 35 Jahren als zu tief. [4:] economiesuisse, [6:] JCVP erachten die Alterslimite von 35 Jahren als zu hoch. [5:] ETH-Rat wünscht, die allfällige Alterslimite für die Stipendienberechtigung hoch anzusetzen.

[4:] economiesuisse, SGB, Travail Suisse [6:] JEVP, CUAE, skuba, StudRa ZH fordern den Absatz ersatzlos zu streichen. [5:] Swissuniversities und [6:] VSBFH würde es begrüssen, wenn unter Absatz 2 keine Altersgrenze festgelegt würde. Falls dennoch eine Altergrenze festgelegt wird, darf dies 35 Jahre nicht unterschreiten.

[2:] Die Grünen weisen darauf hin, dass die Definition eines Höchstalters auch zu einer „verschlechternden“ Harmonisierung führen kann, wenn Kantone, die bislang eine höhere Limite hatten, diese auf 35 Jahre senken.[6:] Aerosuisse würde es begrüssen, wenn nebst den 35 Jahren als Fixwert begründete Abweichungen nach oben bis zu 3 Jahren toleriert würden. [6:] Égalité Handicap fordert, dass bei der Anwendung auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Rücksicht genommen werden müsse. [6:] UNIA und fh-ch beantragen, dass die Kantone für den Bezug von Stipendien keine Alterslimite festlegen (Änderungsvorschläge im Anhang 2) und die [6:] SUB schlägt vor, Alterslimiten bei Stipendienanspruch zu verbieten. [6:] SGB ist der Meinung, dass der Erhalt von Stipendien

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