Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)

[5:] Swissuniversities gibt zu bedenken, dass das Bundesgesetz allein nicht direkt zu einer materiellen Harmonisierung bei der Stipendienvergabe beitragen kann, da die Umsetzung nach wie vor bei den Kantonen liegt.

3.2.5 Weitere formelle Harmonisierungsbestimmungen

[2:] Nach Ansicht von FDP sollten Stipendien, Studiengebühren und Steuerabzüge gemeinsam betrachtet werden. Sie fordert ein schlankes Rahmengesetz, das auch grundlegende Prinzipien bei der Vergabe von Stipendien als Voraussetzung für den Erhalt von Bundesgeldern beinhaltet: Die finanzielle Situation der Studierenden, deren Lebenskosten am Wohn- bzw. Studienort, mögliche Steuerabzüge, der Zeitaufwand der gewählten Studienrichtung und die Höhe der jeweiligen Studiengebühren sollten gemäss FDP für die Stipendienvergabe entscheidend sein.

[4:] Nach Ansicht des SAV berücksichtigt der Revisionsentwurf noch zu wenig die Situation in der höheren Berufsbildung.

[4:] economiesuisse lehnt weitere Harmonisierungsbestimmungen ab, um den Kantonen genügend Spielraum für die Beitragsregelung zu lassen.

[4:] sgv sieht Klärungsbedarf bei den Vorbereitungskursen auf Berufs- und höhere Fachprüfungen (Tertiär B).

[5:] ETH-Rat würde es begrüssen, wenn eine Bestimmung aufgenommen würde, die klärt, was unter der „finanziellen Leistungsfähigkeit“ der betroffenen Person, ihrer Eltern oder anderer gesetzlich Verpflichteter verstanden wird.

[5:] SchStV merkt an, dass Habilitationen und Rückzahlungsbedingungen für Stipendien im Gesetzesentwurf nicht erwähnt sind.

[5:] fh-ch fordert, dass Stipendien an den Studienerfolg gekoppelt werden.

[6:] VMTW Swissmechanic hält die Möglichkeit zur gezielten Förderung bestimmter Studienrichtungen (z. B. MINT-Bildungen) für nötig. [6:] Grüne Kanton SO fordert, dass die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern nach einheitlichen Kriterien erfolgen müsse. Der Bund solle minimale Lebenshaltungskosten definieren.

[6:] Für EKKJ ist es absolut notwendig, im Falle einer tertiären Erstausbildung eine Unterstützung in Form von (nicht rückzahlbaren) Stipendien und nicht in Form von Studiendarlehen zu gewährleisten. [6:] SAVOIRSOCIAL würde es sehr begrüssen, wenn ein maximaler Prozentsatz an Darlehen im Verhältnis zu den Stipendien festgesetzt würde.

[6:] AGEPoly weist darauf hin, dass die Studienfinanzierung weiterhin auf Stipendien basieren soll und nicht durch die Vergabe von Darlehen.

[6:] ODEC wünscht, dass eine Beschränkung auf maximal zwei stipendienberechtigte Ausbildungen pro Person ins Bundesgesetz aufgenommen wird.

[6:] Holzbau Schweiz fordert, dass die Schweizerische Hochschulkonferenz nicht ohne Einbezug der OdA und der Ausbildungsinstitutionen der Stufe Tertiär B ermächtigt wird, bezüglich Stipendien, Darlehen und Studiengebühren Empfehlungen zu erlassen.

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