Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)

[4:] SAV und [6:] Swissmem verlangen, dass Ausbildungen im Ausland nur unterstützt werden, wenn keine gleichwertige Ausbildung in der Schweiz angeboten wird (Änderungsvorschlag Anhang 2).

[6:] J-Grüne fordern eine Anpassung, so dass die Zusatzkosten für auswärtiges Wohnen in jedem Fall übernommen werden müssen. [6:] Holzbau Schweiz beantragt, dass die kostengünstigste Ausbildung generell von den Kantonen als Basis für die Berechnung verwendet werden sollte.

Absatz 1

[5:] FH-CH begrüsst explizit, dass die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen nicht von der Wahl der Studienrichtung und des Studienortes abhängig gemacht werden kann.

Absatz 2

[1:] ZH fordert, dass die beitragsberechtigenden Ausbildungen im Ausland auf diejenigen einzuschränken sind, welche mit den Ausbildungen gemäss Absatz 1 vergleichbar sind oder von einer Schweizerischen Hochschule im Austauschprogramm durchgeführt werden.

Absatz 3

[1:] ZH und VS finden die Einschränkung von Absatz 3 auf „kostengünstigste Lösung“ nicht gerechtfertigt.

[1:] VS signalisiert, dass bei Abs. 3 die französische Übersetzung zu wünschen übrig lässt.

[2:] CVP, BDP, EVP, FDP, Grüne, SP, [4:] SGB, Travail Suisse [5] VSS, [5:] ETH-Rat, Swissuniverisities, Akademien, FH-CH, fh-ch, [6:] JCVP, JEVP, AGEF, AGEPoly, EKKJ, FAE, LCH, SAVOIRSOCIAL,

skuba, VSBFH, FEN, VPOD, UNIA, SUB, und StuRaZH fordern die Streichung von Absatz 3 (Änderungsvorschlag in Anhang 2). Die freie Wahl von Studienrichtung und Studienort soll nicht eingeschränkt werden.

Auch [6:] CSP schlägt vor, Absatz 3 zu streichen oder zu ändern (Änderungsvorschlag in Anhang 2) und [6:] CUAE priorisiert eine Präzisierung des Ausdrucks « meilleur marché » und erst als zweite Option die Streichung von Absatz 3.

[4:] KV Schweiz und [6:] SAJV, students.fhnw sehen in den vorgesehenen Bestimmungen ebenfalls eine Einschränkung der freien Wahl und eine Behinderung der Mobilität der Studierenden, fordern aber nicht explizit den Artikel zu streichen.

[2:] CVP verlangt, dass zumindest bei Ausbildungen an öffentlichen schweizerischen Ausbildungsstätten die tatsächlich entstehenden Kosten beachtet werden.

[2:] Nach Ansicht von FDP sollte ausserdem der Wettbewerb zwischen den Bildungsinstitutionen nicht behindert werden.[6:] CURAVIVA schlägt vor, dass wenn in Absatz 3 eine Limite gesetzt werden soll, der Durchschnitt verwendet werden könne.

Artikel 11 Dauer

[1:] LU, UR, SZ, SO, BS, SH, VD, [2:] BDP, EVP, SP, [4:] SAV, economiesuisse, sgv, SBV, SGB, KV Schweiz, Travail Suisse, SGB/USS, [5:] ETH-Rat, Swissuniversities, SchStV, fh-ch, [6:] Grüne Kanton SO, JCVP, J-Grüne, JUSO, Aerosuisse, AGEF, AJAS, EKKJ, CSP, CURAVIVA, Holzbau Schweiz, K-HF, LCH, SAVOIRSOCIAL, VPOD, VMTW Swissmechanic, Swiss Engineering, StuRaZH erachten die Bestimmungen von Artikel 11 Absatz 3 als sinnvoll.

[1:] GL, ZG, BL, FR, SG, GR, AR, TI, TG, NE, GE, JU, [5:] IKSK, [6:] ODEC teilen diese Einschätzung nicht.

[1:] ZH verlangt, dass der vorliegende Artikel mit einer Bestimmung zu ergänzen sei, wonach auf Tertiärstufe höchstens sechs Ausbildungsjahre beitragsberechtigt sein sollen.

[4:] SGB hält die gesetzliche Verankerung eines Stipendienwesens, das Teilzeitausbildungen ermöglicht, für unabdingbar, um den heutigen individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht zu

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