Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)

Der vorliegende Gesetzesentwurf wird als wichtige Grundlage gesehen, um den von den Kantonen 2009 in Gang gesetzten Stipendienharmonisierungsprozess zu beschleunigen. Allerdings wird von einer grossen Mehrheit der Kantone vorgeschlagen, von einer Übernahme einzelner Regelungen aus dem Stipendienkonkordat abzusehen und stattdessen die Aufnahme eines allgemeinen Verweises auf das Stipendienkonkordat vorzunehmen.

Von mehreren Seiten wird moniert, dass der vorliegende Gesetzesentwurf nur einen ersten Schritt auf dem Weg in die Richtung des vom Bundesrat selbst definierten Wegs darstelle, verbesserte Voraussetzungen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe zu schaffen. Insbesondere wird von zahlreichen Teilnehmenden ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes gefordert.

Die vorgeschlagene Änderung bei der Verteilung der Bundesbeiträge, die leistungsorientiert ausgestaltet werden und das Engagement der Kantone entsprechend abbilden sollen, wird grossmehrheitlich begrüsst.

Fast alle politischen Parteien, Verbände und Organisationen sowie einige Kantone betonen die übergeordnete Bedeutung der uneingeschränkten Wahlfreiheit von anerkannten Ausbildungen gegenüber kostensparenden Überlegungen und die erwünschte Mobilität der Studierenden.

In einer grösseren Zahl der Rückmeldungen wird darauf verwiesen, dass die Tertiärstufe sowohl allgemein bildende wie auch berufsbezogene Ausbildungen umfasst (Tertiär A und B), und eine gleichwertige Abbildung im Gesetz wird angemahnt.

3.1.1 Kantone (26)

[1:] ZH, LU, OW, NW, GL, SO, BS, BL, SH, FR, GR, AG, TI, VS, VD und JU begrüssen grundsätzlich die Überlegungen des Bundesrates, durch die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes der Stipendieninitiative des VSS einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. [1:] ZH würde der Regelung in einem Bundesgesetz den Vorzug vor dem Konkordat geben, damit eine formelle Harmonisierung in allen Kantonen gewährleistet werden kann. [1:] TI begrüsst es, dass der Bundesrat die Kantone in ihren Harmonisierungsbestrebungen unterstützt. [1:] UR beurteilt die Vorlage eher positiv, der Entwurf berücksichtigt die geltenden Zuständigkeiten gemäss Artikel 66 der Bundesverfassung. [1:] SZ und GL begrüssen grundsätzlich eine formelle Harmonisierung, besonders begrüsst wird das Beibehalten des Subsidiaritätsprinzips.

[1:] BE begrüsst grundsätzlich die vom Bund eingeschlagene Richtung, wobei die Autonomie der Kantone angesichts ihrer Finanzierungsverantwortung nicht unnötig beschränkt werden darf.

[1:] ZG ist der Meinung, dass die Harmonisierung die primäre Zielsetzung des Konkordates ist, somit sei es unnötig, die formellen Harmonisierungsbestimmungen ins Bundesgesetz zu übernehmen.

[1:] FR vertritt die Auffassung, dass der Entwurf die im Bereich der Harmonisierung anstehenden Probleme nicht zu lösen vermag. Der Bund müsse die Kantone stärker in ihren Harmonisierungsbestrebungen unterstützen und vermehrt Anreize für einen Beitritt zum Konkordat schaffen.

[1:] NE, VS und VD signalisieren, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht, aber in mehrerer Hinsicht ungenügend ist.

[1:] JU betont, dass Bund und Kantone generell gezielte Überlegungen anzustellen haben, wie die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen durch die Behörden gefördert werden kann.

[1:] AI und AR lehnen den indirekten Gegenvorschlag ab, da er die Kompetenzen der Kantone in einem nicht hinnehmbaren Masse beschneide respektive der Regelungsbereich der kantonalen Kompetenz entzogen werde. [1:] SG und TG lehnen den Vorschlag des Bundesrates ab und beantragen, auf einen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.

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