Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/117: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz, SR 416.0) · 35 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz)
Stellungnahmen von nicht angeschriebenen Organisationen und Institutionen eingegangen. Insgesamt wurden also 90 Stellungnahmen eingereicht.
Den Vernehmlassungsunterlagen war ein Frageraster (Anhang 3) beigelegt, der eine Gesamtbeurteilung der Teilnehmenden erfragte sowie zu einer Rückmeldung zu den drei Revisionsgrundsätzen und verschiedenen Aspekten der formellen Harmonisierung aufforderte. Schliesslich wurde um Bemerkungen zu einzelnen Artikeln sowie um sonstige Hinweise gebeten. Aus Gründen der Lesbarkeit und aufgrund der Tatsache, dass nur etwa zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmenden für ihre Stellungnahmen das Frageraster genutzt haben, ist der nachfolgende Bericht in seiner Struktur nicht unmittelbar an das Frageraster angelehnt. Stattdessen sind die Rückmeldungen generell oder themenspezifisch im Hinblick auf übergeordnete Aspekte und im Hinblick auf die einzelnen Artikel des Gesetzesentwurfes hin ausgewertet. In diesem Bericht werden in erster Linie die Hauptkritikpunkte und Forderungen und nur in einzelnen Fällen auch die gegebenen Begründungen mit aufgeführt. Wenn sich die Vernehmlassungsteilnehmenden nicht explizit gegen eine Regelung ausgesprochen haben, wurde von einem Einverständnis ausgegangen.
Die Darstellung in folgender Anordnung:
- Kapitel 3 Allgemeine Auswertung
- Kapitel 3.1 Generelle Bewertung der Vorlage durch die Rückmeldenden
- Kapitel 3.2 Übergeordnete Aspekte
- Kapitel 3.3 Rückmeldung der Initiantin
- Kapitel 4 Bemerkungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln
Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen zitiert (vgl. dazu die Liste der eingegangenen Stellungnahmen in Anhang 1). Bei Institutionen, für die keine offiziellen oder mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden ad hoc neue Abkürzungen zugeteilt.
Die Nachweise im Text erfolgen immer sortiert nach den Vernehmlassungsgruppen in der Reihenfolge der offiziellen Adressatenliste der Bundeskanzlei, gefolgt von der Gruppe der nicht direkt angeschriebenen Institutionen und Organisationen.
Folgende Vernehmlassungsgruppen werden unterschieden:
I Kantone [1:]
II Politische Parteien [2:]
III Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete [3:]
IV Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft [4:]
V Bildungs- und wissenschaftspolitische Organe und Organisationen [5:]
VI Nicht angeschriebene Institutionen und Organisationen [6:]
In Anhang 2 sind konkrete Änderungsvorschläge zu den Artikeln des Gesetzesentwurfes aufgelistet.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar unter www.sbfi.admin.ch.
3 Allgemeine Auswertung
3.1 Generelle Bewertung der Vorlage durch die Rückmeldenden
Eine grosse Mehrheit der Rückmeldenden begrüsst die generelle Stossrichtung der Grundsätze und vor allem die Abstimmung des Gesetzes auf die kantonalen Harmonisierungsbestrebungen im Rahmen der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Grundsatz, Gegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes mit der Revision nicht zu verändern, wird mehrheitlich unterstützt.
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