Vorlage (Entwürfe)
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 34 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage
2 Das BAV kann auf Gesuch hin Abweichungen von bestimmten Anforderungen der TSI bewilligen, wenn ein Ausnahmegrund nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG gegeben ist.
3 Das Gesuch muss die Unterlagen nach Anhang IX der Richtlinie 2008/57/EG enthalten.
4 Bei Fahrzeugen kann das BAV Abweichungen von den TSI auch dann bewilligen, soweit deren Einhaltung nicht für den Einsatz im Geltungsbereich Interoperabilität erforderlich ist und der Gesuchsteller den Nachweis nach Artikel 5 Absatz 2 erbringt.
Art. 15g Infrastrukturregister
(Art. 23l EBG)
1 Das BAV führt ein Register mit den für das Befahren der Infrastruktur erforderlichen Informationen, welches den Anforderungen des Anhangs zum Durchführungsbeschluss 2011/633/EU15 entspricht (Infrastrukturregister).
2 Die Infrastrukturbetreiberinnen sind verpflichtet, die für den Netzzugang erforderlichen Angaben in das Infrastrukturregister einzustellen.
3 Das BAV regelt die Einzelheiten in einer Richtlinie. Es kann Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Infrastrukturregister Dritten übertragen.
Art. 15h Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen
1 Das BAV teilt dem Europäischen Register genehmigter Fahrzeugtypen die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses 2011/665/EU16 genannten Daten innert der in dessen Anhang I genannten Fristen mit.
2 Das Register ist für die nationalen Sicherheitsbehörden und die Agentur zugänglich; für die Öffentlichkeit erst, nachdem die Daten durch die Agentur validiert wurden.
2. Abschnitt: Betriebsbewilligung
Art. 15i Erforderliche Nachweise
(Art. 23c Abs. 4 EBG)
Das Eisenbahnunternehmen muss dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung folgende Unterlagen beilegen:
a. den Sicherheitsnachweis;
15 Durchführungsbeschluss der Kommission vom 15. September 2011 zu den gemeinsamen Spezifikationen des Eisenbahn-Infrastrukturregisters, ABl L 256 vom 1. 10. 2011 S. 1.
16 Durchführungsbeschluss 2011/655/EU der Kommission vom 4. Oktober 2011 über das Europäische Register genehmigter Schienenfahrzeugtypen, ABl L 264 vom 8.10.2011 S. 32.