Vorlage (Entwürfe)

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 34 Seiten

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Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV)

Änderung vom ...

Version 27. 9. 2012

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Eisenbahnverordnung vom 23. November 19831 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt: Gegenstand, Zweck und Geltungsbereich

Art. 1a Begriffe

1 Interoperabilitätskomponenten: Bestandteile eines strukturellen Teilsystems, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems direkt oder indirekt abhängt.

2 Signifikante Änderungen: Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz, verbunden mit Innovation oder Komplexität.

Gliederungstitel vor Art. 2

2. Abschnitt: Sicherheit

Art. 2a Prüfung der Sicherheit durch das BAV

(Art. 17c EBG)

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft die sicherheitsrelevanten Aspekte risikoorientiert mit Stichproben direkt oder auf der Grundlage von Konformitätsbescheinigungen, Prüfberichten Sachverständiger oder Sicherheitsbewertungsberichten.

SR ..........

1 SR 742.141.1

2009–......