Vorlage (Entwürfe)

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 34 Seiten

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o. Sicherheitsbewertungsberichte;

p. Sachverständigenprüfberichte mit zugehörigen Berichten betreffend die

Umsetzung der Prüfergebnisse;

q. Umweltbericht (bei Projekten, die nicht der UVP-Pflicht unterstehen);

r. Umweltverträglichkeitsbericht (bei Projekten, die der UVP-Pflicht unterste-

hen);

s. Angaben über den Bedarf an Grundstücken und dinglichen Rechten, über die

vorgesehene Erwerbsart sowie über den Stand der Land- und Rechtserwerbsverhandlungen;

t. Allfällige Anträge über vorgesehene Landumlegungsverfahren;

u. Aussteckungskonzept.

3Für Vorhaben auf teilweise interoperablen Strecken (Art. 15a Abs. 3 EBV) sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 2 einzureichen:

a. Alle den unabhängigen Prüfstellen für deren Prüfungen vorgelegten Unter-

lagen, sofern diese in den unter Absatz 2 aufgeführten Unterlagen nicht enthalten sind.

b. Bei Beteiligung einer benannten Stelle (Art. 15k Abs. 3 EBV): EG-

Zwischenprüf- und -gebrauchstauglichkeitserklärung, alle Bescheinigungen und Berichte der beauftragten unabhängigen Prüfstellen betreffend die Planung bis zur Gesuchseinreichung, sofern diese in den unter Absatz 2 aufgeführten Unterlagen nicht enthalten sind.

c. Ohne Beteiligung einer benannten Stelle (Art. 15k Abs. 3 EBV): Alle Be-

scheinigungen und Berichte der beauftragten unabhängigen Prüfstellen betreffend die Planung bis zur Gesuchseinreichung, sofern diese in den unter Absatz 2 aufgeführten Unterlagen nicht enthalten sind.

c. Allfällige Gesuche um Abweichungen von den TSI (Art. 15f EBV).

4Für Vorhaben auf voll interoperablen Strecken (Art. 15a Abs. 1 EBV) sind zusätzlich zu den Unterlagen nach Absatz 2 einzureichen:

a. Alle den unabhängigen Prüfstellen für deren Prüfungen vorgelegten Unter-

lagen, sofern diese in den unter Absatz 2 aufgeführten Unterlagen nicht enthalten sind.

b. EG-Zwischenprüf- und -gebrauchstauglichkeitserklärung, alle Be-

scheinigungen und Berichte der beauftragten unabhängigen Prüfstellen betreffend die Planung bis zur Gesuchseinreichung, sofern diese in den unter Absatz 2 aufgeführten Unterlagen nicht enthalten sind.

c. Allfällige Gesuche um Abweichungen von den TSI (Art. 15f EBV; Anhang

7 EBV)