Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten

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Nutztieren durch Herdeschutzhunde". Diese Ergänzung sei nötig, damit die Abwehr fremder Tiere (die eben auch Hunde, also Artgenossen einschliesst) ausschliesslich an die unmittelbare Anwesenheit von zu schützenden Nutztieren gekoppelt sei.

Anträge zu Absatz 1, Buchstaben b: (21 Stellungnahmen)

Kantone: Insgesamt 7 Kantone [GL, LU, AG, VD, BS, VS, AI] melden sich bei diesem Buchstaben explizit zu Wort, mit unterschiedlichen Anliegen. 1 Kanton [AG] unterstützt den Buchstaben explizit, wobei zusammen mit den grundsätzlich einverstanden Kantonen [SO, BE, GE, FR, SH, BL, AG, ZH, TG, OW, TI, SZ, UR, JU] insgesamt 15 Kantone den Buchstaben in der genannten Form gutheissen. 5 Kantone [GL, LU, BS, VS, AI] verlangen, dass die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden „ Hin Zusammenarbeit mit dem BVET zu erfolgen habe“ da dies die gesetzgeberische Kernkompetenz des BVET betreffe. 1 Kanton [VD] verlangt, dass über die Zucht der Hunde zwingend jede Aggressivität gegenüber Menschen zu verhindern sei.

Kantonskonferenzen: 1 Kantonskonferenz [VSKT] verlangt ebenfalls, dass die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden „ Hin Zusammenarbeit mit dem BVET zu erfolgen habe“, da dies dessen gesetzgeberische Kernkompetenz betreffe.

Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] begrüsst die definierten Ziele bei der Ausbildung der Herdenschutzhunde und insbesondere deren gute Sozialisierung.

Landwirtschaft: 1 nationale Organisation [SAB] ist grundsätzlich einverstanden.

Hundewesen: 1 nationale Organisation [SKG] begrüsst es sehr, dass vermehrt ein Augenmerk auf die Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden gelegt werden soll.

Anträge zu Absatz 1, Buchstaben c: (10 Stellungnahmen)

Kantone: Insgesamt 2 Kantone [AG, SG] melden sich bei diesem Buchstaben konkret zu Wort, mit unterschiedlichen Anliegen. 1 Kanton [AG] unterstützt den Buchstaben explizit, wobei zusammen mit den grundsätzlich einverstanden Kantonen [SO, BE, GE, FR, SH, BL, ZH, TG, OW, TI, SZ, UR, JU] insgesamt 14 Kantone und 1 Kantonskonferenz [JDK] den Buchstaben in der genannten Form gutheissen. 1 Kanton [SG] verlangt die Ergänzung „ 4 und Nutztieren 4.“ wonach nebst dem Schutz von Bienenstöcken auch der Schutz von Nutztieren in der LN Fläche mittels Elektrozäunen gefördert werden könnte.

Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] begrüsst diesen Buchstaben.

Naturschutz: 1 nationale Organisation [Gruppe Wolf Schweiz] erachtet diesen Buchstaben als sinnvoll.

Landwirtschaft: 5 Organisationen meldeten sich zu diesem Buchstaben zu Wort, 2 nationale und 3 regionale Landwirtschaftsorganisationen.

Nationale Landwirtschaftsorganisationen: 1 Organisation [SAB] begrüsst diesen Buchstaben. 1 Organisation [NWKS] verlangt die Ergänzung „ 4 und Nutztieren 4.“

damit nebst dem Schutz von Bienenstöcken auch der Schutz der Nutztiere in der LN Fläche mittels Elektrozäunen gefördert werden könnte.

Regionale Landwirtschaftsorganisationen: 3 Organisationen verlangen, dass insbesondere Herdenschutzmassnahmen in der LN Fläche besser zu unterstützen seien, mit der Ergänzung „ 4 und Nutztieren 4.“, so dass nebst dem Schutz von Bienenstöcken

G262-0576