Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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ten sei: „das unbeaufsichtigte resp. ungenutzte Stehenlassen der Zäune resp. Flexinetze nach Buchstabe c ist verboten“.
Anträge zu Absatz 2: (18 Stellungnahmen)
Kantone: 4 Kantone [FR, GL, AG, VS] geben zu diesem Absatz eine explizite Stellungnahme ab. Dabei stimmen 2 Kantone [GL, AG] der Regelung zu, unter Betonung, dass die Entscheidungsfreiheit der Kantone begrüsst wird. Damit stimmen - unter Berücksichtigung der 13 Kantone die dem Artikel grundsätzlich zustimmen [SO, BE, GE, FR, SH, BL, ZH, TG, OW, TI, SZ, UR, JU] - insgesamt 15 Kantone und eine Kantonskonferenz [JDK] der Regelung zu. 1 Kanton [FR] gibt zu bedenken, dass zukünftig weitere sich allenfalls zukünftig bewährende Massnahmen gefördert werden sollen (z.B. Alarmguard). 1 Kanton [VS] verlangt die folgende Anpassung des Verordnungstextes, um nur
„4zumutbare und finanziell tragbare 4“ Massnahmen zur Verhütung von Schäden an Nutztieren zu fördern. Der Kt. VS stellt dabei die Frage, was passiere, wenn Nutztiere auf Weiden gerissen werden, auf denen der Kanton sich entschieden habe, dass keine Herdenschutzmassnahmen (z.B. Hunde) möglich sind, und insbesondere ob dann ein Wolf trotzdem abgeschossen werden könne?
Kantonskonferenz: 1 Kantonskonferenz [KBNL] verlangt, dass dabei insbesondere andere geeignete Herdenschutztiere, v.a. Lamas, gefördert werden sollen.
Politische Parteien: 1 Partei [Grüne] verlangen, dass den Kantonen als Alternative zu Herdenschutzhunden an dieser Stelle auch andere Massnahmen, insbesondere die Behirtung angeboten werden. Die Behirtung sei ein Modell der Zukunft zum Herdenschutz, indem die kleinräumige strukturierte Schafhaltung verändert und durch zusammengelegt grössere Herden ersetzt werde. Dabei habe die Behirtung permanent zu erfolgen.
Landwirtschaft: 4 Landwirtschaftsorganisationen nehmen Stellung zu diesem Absatz. Dabei sind 3 Organisationen einverstanden [SAB, SZV, LBV], während eine Organisation [Servizio Protezione Greggi Ticino] eine Konkretisierung der möglichen Massnahmen verlangt.
Naturschutz: 4 Naturschutzorganisationen nehmen Stellung [ProNatura, WWF, SVS, Gruppe Wolf Schweiz]. 3 Organisationen begrüssen, dass den Kantonen tatsächlich die gesamten Möglichkeiten offen gelassen werden. Die Nennung der Schwierigkeiten bei bestimmten dieser weitergehenden Massnahmen im Erläuternden Bericht (Nachtpferch, Behirtung) wird abgelehnt. Gerade die Behirtung und die Zusammenlegung von Herden seien wichtige Massnahmen zum Herdenschutz. 1 Organisation [Gruppe Wolf Schweiz] ist ebenfalls der Ansicht, dass Nachtpferche einen wesentlichen Beitrag zum Herdenschutz bieten können und deshalb zu fördern seien.
Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] begrüsst den Absatz. Falls von den Kantonen Lamas und Esel eingesetzt werden sollen, dann sei sicher zu stellen, dass die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung (Gruppenhaltung) eingehalten werden.
Anträge zu Absatz 3: (12 Stellungnahmen)
Kantone: 1 Kantone [FR] stimmt dem Absatz zu, betont jedoch, dass es den Kantonen unmöglich sei, abschliessend beurteilen zu können, wo Herdenschutzhunde eingesetzt
G262-0576