Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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Eidg. Kommissionen: 1 Kommission [ENHK] fordert ebenfalls die Streichung dieses Buchstabens, da es viele Regionen der Schweiz gebe, wo die Schafhaltung traditionell auf Betrieben stattfinde, welche nicht dem LWG entsprächen.
Parteien: 1 Partei [Grüne] fordert ebenfalls die Streichung der Bedingung der Direktzahlungsberechtigung, da es viele Regionen der Schweiz gebe, wo die Schafhaltung traditionell auf Betrieben stattfinde, welche nicht dem LwG entsprächen. Sie fordern folgende Umformulierung: „für das Bewachen von Nutztieren eingesetzt werden.“
Naturschutz: 2 nationale Organisationen [ProNatura, SVS] fordern die Streichung der Bedingung der Direktzahlungsberechtigung, da es viele Regionen der Schweiz gebe, wo die Schafhaltung traditionell auf Betrieben stattfinde, welche nicht dem LWG entsprächen. Sie fordert folgende Umformulierung: „für das Bewachen von Nutztieren eingesetzt werden.“
Landwirtschaft: Insgesamt 21 Organisationen meldeten sich zu diesem Buchstaben zu Wort, davon 10 nationale und 11 regionale Landwirtschaftsorganisationen.
Nationale Landwirtschaftsorganisationen: 1 nationale Organisation [SAB] ist mit dem Buchstaben einverstanden. 6 nationale Organisationen [SBV, SZV, SZZV, SAV, NWKS, Schweiz. Obstverband] fordern die Streichung des Zusatzes der Direktzahlungsberechtigung über folgende Umformulierung: „für das Bewachen von Nutztieren eingesetzt werden.“ Das BAFU habe keine landwirtschaftliche Strukturpolitik zu betreiben und der Herdenschutz sei nicht auf DZ-berechtigte Betriebe zu beschränken. Dagegen fordern 3 nationale Organisationen [BUL, AGRIDEA, HSH-CH], dass die Förderung des Herdenschutzes an das Sömmern DZ-berechtigter Tiere gebunden werde (und nicht an die DZ-Berechtigung deren Halter), dies mittels folgender Formulierung: „H eingesetzt werden, deren Haltung oder Sömmerung nach der DZV gefördert werde.“
Regionale Landwirtschaftsorganisationen: Die regionalen Organisationen schliessen sich der Stellungnahme der nationalen Verbände an: 11 Organisationen äussern sich im Sinne des Schweizerischen Bauernverbandes (siehe oben) und 1 im Sinne der BUL (siehe oben).
Hundewesen: 1 Organisation [SKG] betont, dass es richtig und wichtig sei, dass nur Herdenschutz- Nutzhunde in den Genuss dieser Förderung kommen würden.
Anträge zu Absatz 1, Buchstaben d: (3 Stellungnahmen)
Kantone: Es äussern sich keine Kantone explizit zu diesem Buchstaben. Über ihr grundsätzliche Einverständnis zum Artikel stimmen 15 Kantone dem Artikel [SO, BE,
GE, FR, SH, GL, BL, AG, ZH, TG, OW, SZ, UR, NE, JU] und 1 Kantonskonferenz [JDK] dem Buchstaben zu.
Landwirtschaft:
Nationale Landwirtschaftsorganisationen: 1 nationale Organisation [SAB] ist mit dem Buchstaben einverstanden da diese Bestimmung zur Rechtssicherheit des Halters beitrage.
Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] begrüsst den Buchstaben.
Hundewesen: 1 Organisation [SKG] betont, dass nur tatsächlich für den Herdenschutz ausgebildete und eingesetzte Herdenschutzhunde in den Status eines Nutzhundes kommen sollen und so von den Ausnahmeregelungen der Tierschutzverordnung (Sozia-
G262-0576