Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten

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hunden; b) den Schutz von Bienenstöcken mit Elektrozäunen; c) zusätzliche Massnahmen bei Bedarf, falls a oder b nicht ausreicht. 2) Zusätzlich fördert der Bund die Verbesserung folgender Rahmenbedingungen, um die Nutztiere vor Grossraubtieren zu schützen: a) Die Zucht und Ausbildung von HSH; b) Landwirtschaftliche Anpassungsprozesse (Planung und Beratung); 3) Für die Beratung und die Umsetzung sind die Kantone zuständig."

Regionale Landwirtschaftsorganisationen: Begrüsst wird die Begleichung der Herdenschutzmassnahmen durch die öffentliche Hand. Gefordert wird eine wesentlich bessere Unterstützung der Herdenschutzmassnahmen in der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN Gebiet). Bei grundsätzlicher Begrüssung des Artikels wird gefordert, dass die Massnahmen strikte aus den Finanzmitteln des BAFU zu begleichen seien.

Naturschutz: 4 nationale Organisationen [ProNatura, WWF, SVS, ALA] begrüssen diesen Artikel im Grundsatz.

Tierschutz: 1 nationale Organisation unterstützt griffige Massnahmen zum Herdenschutz [STS] damit werde den Interessen der Landwirtschaft wie des Arten- und Tierschutzes gerecht. 1 regionale Organisationen [Zürcher Tierschutz] stimmt der Regelung des Herdenschutzes in diesem Artikel grundsätzlich zu, verlangt aber eine bessere Kontrolle der Landwirte, damit diese die Gesundheit ihrer Tiere besser überwachen.

Waldwirtschaft: 1 nationale Organisationen [CHFV] begrüsst die Regelung zum Herdenschutz und dessen finanzielle Unterstützung grundsätzlich.

Hundewesen: 1 nationale Organisation [SKG] erachtet den vorgeschlagenen Artikel als sinnvoll, insbesondere was Herdenschutzhunde betrifft.

Gewerbe: 1 regionale Organisation [Aqua Nostra] lehnt den gesamten Artikel aus Grundsatzüberlegungen ab. Dieser Artikel sei unnötig, da man das Problem mit den Grossraubtieren durch deren rechtzeitige Entfernung lösen müsse. Grossraubtiere würden nicht in die Schweiz gehören.

Wissenschaft: 1 Organisation [WSL] begrüsst den Artikel grundsätzlich.

Detailanträge zum Artikel:

Anträge zu Absatz 1 (ohne Buchstaben a – c): (2 Stellungnahmen)

Kantone: 1 Kanton [GL] verlangt, dass die Förderung des BAFU „ 4in Zusammenarbeit mit dem BVET“ zu erfolgen habe, da Fragen zur Haltung und Zucht von Hunden in die gesetzgeberische Kernkompetenz des BVET falle. Insgesamt stimmen jedoch 14 Kantone [SO, BE, GE, FR, SH, BL, AG, ZH, TG, OW, TI, SZ, UR, JU] und 1 Kantonskonferenz [JDK] dem Absatz über deren grundsätzliche Zustimmung zu.

Landwirtschaft: 1 Stellungnahme einer nationalen Organisation [SAB] begrüsst ganz besonders, dass die Wahl der Präventionsmittel den Landwirten frei gestellt wird. Dabei seien grundsätzlich sämtliche entstehende Kosten durch das BAFU zu begleichen.

Anträge zu Absatz 1, Buchstaben a: (21 Stellungnahmen)

Kantone: Insgesamt 10 Kantone [FR, AG, GR, LU, SG, OW, NW, UR, VS, VD] melden sich bei diesem Buchstaben zu Wort, mit unterschiedlichen Anliegen. 2 Kantone [FR, AG] stimmen dem Buchstaben zu, wobei sich mit den 12 grundsätzlich zustimmenden

G262-0576