Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
gleichzeitig auch Volieren nach der TSchV vorweisen müsse! Das Unterschreiten der Gehege-Dimension würde ja aber genau durch den jagdlichen Freiflug ersetzt, weshalb nach Ansicht der SFV keine Volieren nötig sind, solange der Vogel ausreichende frei geflogen werde. Es solle klar hervorgehen, dass für die falknerische Haltung die Gehege Dimensionen nach Tabelle 2 im Anhang zur TschV unterschritten werden dürfen und die falknerischen Haltungsformen nicht nur vorübergehend zulässig seien.
Anträge zu Absatz 1, Buchstabe a: (4 Stellungnahmen)
Kantone: Zwei Kanton [SG, GL] und eine Kantonskonferenz [VSKT] fordern, dass die Begründung für die falknerische Haltung nur im Beitrag der Falknerei zur Regulation von Wildtieren zu finden sei, weshalb Flugschaus aus dieser Aufzählung im Buchstaben a zu streichen seien. Über die grundsätzliche Stellungnahme des gesamten Artikels unterstützen hingegen 12 Kantone [SO, BE, FR, SH, BL, AG, OW, JU, NE, VD, UR, SZ] und 2 Kantonskonferenzen [JDK, VKNB] diesen Absatz, während 5 Kantone [ZH, TG, LU, BS, TI] und 1 Kantonskonferenz [VSKT] grundsätzlich dessen Streichung fordern.
Jagd: Die Falknervereinigung [SFV] begrüsst diesen Buchstaben.
Anträge zu Absatz 1, Buchstabe b: (8 Stellungnahmen)
Kantone: 3 Kantone [SG, GL, AI] und eine Kantonskonferenz [VSKT] sind der Ansicht, dass die Begründung für die falknerische Haltung nur im Beitrag der Falknerei zur Regulation von Wildtieren zu finden sei, weshalb Flugschauen aus dieser Aufzählung im Buchstaben b zu streichen seien. Über das grundsätzliche Einverständnis des gesamten Artikels unterstützen hingegen 12 Kantone [SO, BE, FR, SH, BL, AG, OW, JU, NE, VD, UR, SZ] und 2 Kantonskonferenz3n [JDK, VKNB] den Absatz, während 5 Kantone [ZH, TG, LU, BS, TI] und 1 Kantonskonferenz [VSKT] grundsätzlich dessen Streichung fordern.
Jagd: 3 Stellungnahmen aus dem Umfeld der Falknerei gingen ein: Die Falknervereinigung [SFV] begrüsst diesen Buchstaben; Eine Organisation [Verein Zürcher Jagdaufseher] und eine Privatperson geben zu bedenken, dass klare Kriterien für das Betreiben einer Flugschau fehlen (im Gegensatz zur Falknerei) und deshalb zu definieren seien.
Anträge zu Absatz 1, Buchstabe c: (9 Stellungnahmen)
Kantone: 3 Kantone [GL, LU, AG] und 1 Kantonskonferenz [VSKT] fordern - teilweise als Eventualantrag -, dass der Begriff des „regelmässigen und ausreichenden Freifluges“ definiert werden müsse, damit im Vollzug klar werde, ab wann die Haltungsform gemäss Tierschutzverordnung angewendet werden müsse. Über das grundsätzliche Einverständnis des gesamten Artikels unterstützen 11 Kantone [SO, BE, FR, SH, BL, OW, JU, NE, VD, UR, SZ] und 2 Kantonskonferenzen [JDK, VKNB] den Absatz, während 5 Kantone [ZH, TG, LU, BS, TI] und 1 Kantonskonferenz [VSKT] dessen Streichung fordern.
Jagd: 3 Stellungnahmen aus dem Umfeld der Falknerei gingen ein: Die Falknervereinigung [SFV] begrüsst diesen Buchstaben. Eine Organisation [Verein Zürcher Jagdaufseher] und eine Privatperson fordern, dass einzig das Vorfliegen des Vogels den Nachweis erbringen könne, dass der Vogel den unbestritten wichtigen Freiflug tatsächlich ausüben konnte.
G262-0576