Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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lich ausländischer Herdenschutzhunde gefunden werden müsse, da zunehmend ausländische Hirten mit ihren eigenen Hunden im Kt. TI hirten.
Naturschutz: 3 nationale Organisationen [ProNatura, ALA, Gruppe Wolf Schweiz] begrüssen dass mit diesem Artikel ein rechtssicherer Einsatz von Herdenschutzhunden ermöglicht werden soll. 1 Stellungnahme [Gruppe Wolf Schweiz] regt an, dass für Halter von geförderten Herdenschutzhunden eine kollektive Rechtsschutzversicherung geschaffen werden soll.
Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] ist überzeugt, dass mit dem Artikel Wildwuchs verhindert wird und Konflikte minimiert werden können. 1 regionale Organisation [Zürcher Tierschutz] stimmt der Förderung von Herdenschutzhunden nach diesem Artikel zu.
Waldwirtschaft: 1 nationale Organisationen [CHFV] begrüsst die hier geschaffene Regelung zu Herdenschutzhunden und deren finanzielle Unterstützung.
Jagd: 1 nationale Organisation [Jagd Schweiz] stimmt dem gesamten Artikel ohne Änderungswünsche zu. 1 regionale Organisation [Verein Zürcher Jagdaufseher] gibt zu bedenken, dass Herdenschutzhunde so ausgebildet werden müssen, dass sie keinesfalls das Wild bedrohen und das Ausüben der Revierjagd einschränken.
Hundewesen: 1 nationale Organisation [SKG] erachtet den vorgeschlagenen Artikel zu Herdenschutzhunden als sinnvoll und unterstützt deren Förderung.
Gewerbe: 1 regionale Organisation [Aqua Nostra] lehnt den gesamten Artikel aus Grundsatzüberlegungen ab. Dieser Artikel sei eine völlig unverhältnismässige Massnahme und unnötig, da man das Problem mit den Grossraubtieren durch deren rechtzeitige Entfernung lösen müsse. Grossraubtiere würden nicht in die Schweiz gehören.
Wissenschaft: 1 Organisation [WSL] begrüsst den Artikel grundsätzlich.
Detailanträge zum Artikel:
Anträge zu Absatz 1 (ohne Buchstaben a – d): (11 Stellungnahmen)
Kantone: Gemäss deren grundsätzlichen Zustimmung unterstützen 15 Kantone [SO, BE, GE, FR, SH, GL, BL, AG, ZH, TG, OW, SZ, UR, NE, JU] und 1 Kantonskonferenz [JDK] diesen Absatz. 1 Kanton [VS] äussert sich hingegen grundsätzlich kritisch zu den Herdenschutzhunden und verlangt, dass der Herdenschutzhund keine zentrale Stellung im Herdenschutz einnehmen dürfe. Der Kt. VS betont, dass die Kompetenz zum Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen beim Kanton liege, dass im Kt. VS keine Hunde ohne ständige Behirtung eingesetzt werden dürfen.
Landwirtschaft: 1 Stellungnahmen einer nationalen Organisation [SAB] begrüsst die Konzentration auf Herdenschutzhunde da im Herdenschutz kein Weg an effizienten Herdenschutzhunden vorbeiführe. 5 Stellungnahmen nationaler Organisationen [SBV, SZZV, SZV, Schweiz. Obstverband, NWKS] und 3 regionaler Organisationen hingegen monieren diese Konzentration auf Herdenschutzhunde und verlangen dass anstelle der Begriff „Herdenschutztiere“ verwendet werde, damit auch Lamas und Esel gefördert und eingesetzt werden können. 1 nationale Organisation [AGRIDEA] beantragt die vorgängige Einfügung eines neuen, den Herdenschutzhund klar definierenden Absatzes: „Her-
G262-0576