Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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fenden Kooperationsmöglichkeiten. 1 Organisation [AGRIDEA] verlangt das Streichen des Absatzes und dessen Neuintegration als Art. 10ter Abs. 5 JSV mit folgender neuer Formulierung: "Das BAFU kann Organisationen von gesamtschweiz. Bedeutung unterstützen, die den Bund, die Kantone und die betroffenen Kreise über den Herdenschutz, die Herdenschutzhunde sowie die interkantonale Koordination informieren und beraten bei Koordination, Beratung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Grossraubtierschäden an Nutztierherden, insbesondere mit Herdenschutzhunde unterstützen."
Anträge zu Absatz 4 (NEU): (13 Stellungnahmen)
Kantone: 3 Kantone [SG, GR, OW] verlangen einen neuen Absatz 4 mit folgender Formulierung: „Das BAFU trifft Massnahmen zur Aufklärung und Information der Bevölkerung“. Diese sollen insbesondere dazu beitragen, dass Wanderer kein falsches oder gar aggressives Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden an den Tag legen.
Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] verlangt einen neuen Absatz 4 mit folgender Formulierung: „Das BAFU trifft Massnahmen zur Aufklärung und Information der Bevölkerung“. Diese sollen insbesondere dazu beitragen, dass Wanderer kein falsches oder gar aggressives Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden an den Tag legen.
Landwirtschaft: 9 Landwirtschaftsorganisationen, darunter 5 nationale [SBV, SZV,
SZZV, SAV, Schweiz. Obstverband] verlangen einen neuen Absatz 4 mit folgender Formulierung: „Das BAFU trifft Massnahmen zur Aufklärung und Information der Bevölkerung“. Diese sollen insbesondere dazu beitragen, dass Wanderer kein falsches oder gar aggressives Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden an den Tag legen.
4.6 II Änderung bisherigen Rechts
Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)
Art. 77 TSchV (Vorlage)
Art. 77 Verantwortung der Personen, die Hunde halten oder ausbilden
… Bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit für Herdenschutzhunde wird deren Einsatzzweck zur Abwehr fremder Tiere, die die Herde bedrohen, berücksichtigt.
Bemerkungen zum Artikel: (30 Stellungnahmen)
Kantone: 15 Kantone [GL, SO, BE, FR, SH, BL, AG, SG, ZH, TG, OW, SZ, NE, JU]
äussern sich zum Vorschlag und stimmen dem Artikel grundsätzlich zu. 1 Kanton [GL] merkt an, dass die Kantone weiterhin klar die Möglichkeit behalten müssen, nach Art. 78 TSchV Massnahmen zu ergreifen und 1 Kanton [FR] gibt zu bedenken, dass die vorgesehenen Anpassungen von Bundesverordnungen und Bundesrichtlinien im Herdenschutzhundebereich mehr, wenn auch nicht vollständige Rechtssicherheit bei Bissattacken bieten können.
Kantonskonferenzen: 1 Kantonskonferenzen [JDK] begrüsst diesen Artikel grundsätzlich.
G262-0576