Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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Jagd: 1 nationale Organisation [Jagd Schweiz] fordert folgende Änderung des Buchstabens: „80% der Kosten von Schäden die von Luchsen, Bären, Wölfen und Goldschakale an Nutztieren, dem Jagdregal unterstellten Wildarten und Infrastrukturen verursacht werden“. Nach Ansicht von JagdSchweiz sei der Bund verpflichtet, Schäden der Grossraubtiere am Wildbestand zu entschädigen.
Landwirtschaft: 16 Stellungnahmen gingen aus dem Umfeld der Landwirtschaft ein, 6 von nationalen und 10 von regionalen Organisationen, wobei die meisten eine erhebliche Ausweitung der Entschädigungspflicht des Bundes für Schäden die von geschützten Tieren verursacht werden fordern und die Aufnahme des Goldschakals als einheimische geschützte Art ablehnen.
Nationale Landwirtschaftsorganisationen: Von den 6 nationalen Organisationen stimmen 2 der Neuaufnahme des Goldschakals zu [SAV, NWKS], während 4 Organisationen [SZV, SZZV, SBV, Schweiz. Obstverband] folgende Ausweitung der Entschädigungspflicht des Bundes fordern: „80% der Kosten von Schäden geschützter Tiere“. Es sei eine Frage der Verantwortlichkeit, dass die politische Ebene die die Schutzbestimmung erlasse, auch die daraus erwachsenden Kosten trage.
Regionale Landwirtschaftsorganisationen: Bei den 10 regionalen Organisationen schliessen sich deren 8, der vom SBV geforderten Ausweitung der Entschädigungspflicht des Bundes an: „80% der Kosten von Schäden geschützter Tiere“, während 2 Organisationen sogar eine vollständige Kostenübernahme aller Kosten, welche geschützte Tiere verursachen, durch den Bund fordern, d.h. „100% der Kosten von Schäden geschützter Tiere“.
Anträge zu Absatz 1 Buchstabe b: (1 Stellungnahmen)
Landwirtschaft: Ein landwirtschaftliche Organisation [SoBV] fordert die Streichung des Buchstabens b, da mit der geforderten Änderung von Buchstabe a die Entschädigung von Schäden geschützter Tiere abschliessend geregelt werde.
Anträge zu Absatz 4: (6 Stellungnahmen)
Kantone: 3 Kantone [GL, AG, SG] äussern sich direkt und zustimmend zur Aufnahme des Goldschakals in diesem Absatz. Zusammen mit den 12 Kantonen, welche dem Artikel grundsätzlich zustimmen [SO, BE, FR, SH, ZH, TG, OW, SZ, VD, UR, NE, JU], somit stimmen 15 Kantone dem Absatz zu.
Kantonskonferenzen: 2 Kantonskonferenzen [JDK, VKNB] stimmen der Aufnahme des Goldschakals über deren grundsätzliche Zustimmung zum Artikel zu.
Tierschutz: 1 nationale Organisationen [STS] begrüsst die Ausweitung der Präventionsplanung auf den Goldschakal.
Jagd: 1 nationale Organisation [Jagd Schweiz] hat keine Änderungswünsche.
Landwirtschaft: Die meisten Landwirtschaftsorganisationen lehnen mittels grundsätzlicher Bemerkungen die Aufnahme des Goldschakals als geschützte und einheimische Art ab, ohne dies explizit zum Absatz vier zu erwähnen.
G262-0576