Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht

[SO, BE, GE, SH, BL, AG, ZH, TG, JU], stimmen 13 Kantone und eine Kantonskonferenz [JDK] dem Absatz zu. Dabei schlägt 1 Kanton [UR] die folgende Umformulierung vor: „die Kantone stellen die Beratung der Landwirtschaft zum Herdenschutz sicher“, da der landwirtschaftliche Beratungsdienst bei der Herdenschutzberatung zwar eine zentrale, jedoch nicht die einzige Rolle spiele.

5 Kantone [GR, SG, TI, AI, AR] sind der Ansicht, dass die Kantone zwar diese Beratung übernehmen können, dass jedoch die Kosten dieser Beratung vollständig durch das BAFU zu tragen seien: „Die Kantone integrieren den Herdenschutz in ihre landwirtschaftliche Beratung. Der Bund übernimmt die diesbezüglichen Kosten“.

1 Kanton [SZ] fordert die Änderung dieses Absatzes, dahingehend dass die Kantone diese Beratung nicht selber zu leisten hätten, sondern dass diese Aufgabe vielmehr die AGRIDEA zu tragen habe und damit durch den Bund zu finanzieren sei.

Naturschutz: 3 nationale Organisationen [ProNatura, WWF, SVS] begrüssen diesen Absatz und die kantonale Hoheit in der Herdenschutzplanung, betonen jedoch, dass ein kantonaler Verzicht auf Herdenschutz keinesfalls zu schnelleren Abschüssen von Beutegreifern führen dürfe.

Jagd: 1 nationale Organisation [JagdSchweiz] unterstützt den Absatz, verlangt dass aber die Entscheide der Kantone durch den Bund zu berücksichtigen seien.

Landwirtschaft: Zu diesem Absatz gingen 8 Stellungnahmen von Seiten landwirtschaftlicher Organisationen ein, von 3 nationalen [SAB, SAV, NWKS] und 5 regionalen Organisationen. Die drei nationalen Organisationen begrüssen die kantonale Kompetenz,

verlangen jedoch zwingend eine Finanzierung durch das BAFU und keinesfalls durch die Kantone.

Die 5 regionalen Organisationen sind allesamt derselben Ansicht, dass diese neue Beratung zwar durch die Kantone vorgenommen werden solle, jedoch habe deren Finanzierung ausschliesslich durch das BAFU zu erfolgen. Dabei gibt eine Organisation [Prométerre] den Vorschlag, dass das „Forum Vulg Suisse“, welches die kantonalen landwirtschaftlichen Beratungen gruppiert, alljährlich dem BAFU Rechnung stellen können solle.

Anträge zu einem neuen Absatz 5: (8 Stellungnahmen)

In insgesamt 8 Anträgen aus dem Kreise landwirtschaftlicher Organisationen wird die Schaffung eines neuen Absatzes 5 verlangt.

Landwirtschaft: 7 Landwirtschaftsorganisationen, darunter die nationalen Organisationen [SBV, Schweiz. Obstverband] verlangen, dass ein neuer Absatz mit folgendem Inhalt geschaffen wird: „Das BAFU übernimmt die Haltung der Kantone bzgl. Umsetzung zumutbarer Schutzmassnahmen“ Da die Wahl der zu treffenden Präventionsmassnahmen grundsätzlich im Kompetenzbereich der Kantone liege (Art. 12 JSG), müsse das BAFU im Ernstfall die Haltung der Kantone betreffend der zumutbaren Schutzmassnahmen übernehmen. Es dürfe nicht sein, dass der ultimative Entscheid beim BAFU alleine liege. 1 Organisation [AGRIDEA] verlangt folgenden neuen Absatz: „Das BAFU kann Organisationen von gesamtschweiz. Bedeutung unterstützen, die den Bund, die Kantone und die betroffenen Kreise bei Koordination, Beratung und Umsetzung von Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Grossraubtierschäden an Nutztierherden, insbesondere mit Herdenschutzhunden, unterstützen“ Dabei würde dieser Absatz aus Art.

G262-0576