Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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lisierung, Haltung, Ausbildung) betroffen sein sollen, dazu sei eine Meldung bei ANIS unabdingbar. Diese Meldung müsse durch eine Fachperson oder das BAFU erfolgen und nicht durch den Tierhalter!
Anträge zu Absatz 2: (16 Stellungnahmen)
Kantone: 7 Kantone meldeten sich explizit zu Wort, davon verlangen deren 6 [GL, LU, AG, BS, AR, JU] dass die Erarbeitung der Richtlinien „in Zusammenarbeit mit dem BVET“ zu erfolgen habe; 2 Kantone [GL, OW], verlangen, dass die Kantone bei deren Erarbeitung einbezogen werden müssen. Insgesamt stimmen 12 weitere Kantone [SO, BE, GE, FR, SH, BL, ZH, TG, OW, SZ, UR, NE] dem Absatz mit ihrem grundsätzlichen Einverständnis zum Artikel zu.
Kantonskonferenzen: 1 Konferenz [JDK] verlangt, dass die Kantone bei deren Erarbeitung einbezogen werden müssen.
Tierschutz: 1 nationale Organisation [STS] betont die grosse Bedeutung dieser Richtlinie. Die artgerechte Haltung/Einsatz (Sozialkontakt zu Mensch und Artgenossen, Witterungsschutz, regelmässige Kontrolle, keine Vernachlässigung, keine Überanstrengung, keine Überforderung) habe grosse Bedeutung.
Hundewesen: 1 nationale Organisation [SKG] betont, dass es wünschenswert sei, wenn die SKG zusammen mit den für die hauptsächlich eingesetzten Rassenhunde verantwortlichen Rasseklubs beratend und unterstützend eingebunden würde, da hier sehr viel Wissen und Erfahrungen bezüglich Zucht, Haltung, Verhalten und Ausbildung von Herdeschutzhunderassen abrufbar sei.
Sport und Tourismus: 1 nationale Organisation [Schweizer Wanderwege] begrüsst die vorgesehene Richtlinie und betont die Bedeutung des Einbezuges der Schweizer Wanderwege bei deren Erarbeitung.
Landwirtschaft: 1 nationale Organisation [SAB] ist mit diesem Aspekt einverstanden. 1 weiter nationale Organisation [AGRIDEA] hat redaktionelle Bemerkungen zur französischen Version.
Anträge zu Absatz 3: (6 Stellungnahmen)
Kantone: Insgesamt stimmen 15 Kantone [SO, BE, GE, FR, SH, GL, BL, AG, ZH, TG, OW, SZ, UR, NE, JU] dem Absatz über deren grundsätzliche Zustimmung zum Artikel implizit zu.
Kantonskonferenzen: 1 Konferenz [JDK] stimmt dem Absatz indirekt über die grundsätzliche Zustimmung zum Artikel zu.
Naturschutz: 3 nationale Organisation [SVS, ProNatura, Gruppe Wolf Schweiz] melden sich explizit und begrüssen den Absatz; 2 Organisationen [SVS, ProNatura] fordern redaktionelle Anpassungen der Erläuterungen, 1 Organisation [Gruppe Wolf Schweiz] verlangt, dass keine weitere Organisation geschaffen werde und diese Aufgabe der „Verein Herdenschutzhunde Schweiz“ übernehmen solle.
Landwirtschaft: 1 nationale Organisation [SAB] ist grundsätzlich einverstanden. 1 Organisation [Servizio Protezione Greggi Ticino] verlangt dass der Verordnungstext so ergänzt werde, dass auch „internationale Organisationen“ gefördert werden können.
Grund sei der grenzüberschreitende Kontakt im Herdenschutz und die dadurch zu schaf-
G262-0576