Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/14: Änderung der Jagdverordnung · 35 Seiten
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4 Beurteilung der Vorlage im Einzelnen
In diesem Kapitel behandeln wir die Eingaben zu den einzelnen Aspekten der Vorlage im Detail.
4.1 Art. 6 JSV „Haltung und Pflege geschützter Tiere“
Art. 6 JSV (Vorlage)
Art. 6 Haltung und Pflege geschützter Tiere
1Die Bewilligung zur Haltung oder Pflege geschützter Tiere wird nur erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass Erwerb, Haltung oder Pflege der Tiere der Gesetzgebung über Tierschutz sowie über Jagd und Artenschutz genügt.
2Die Bewilligung zur Pflege geschützter Tiere wird ausserdem nur erteilt, wenn diese nachweislich pflegebedürftigen Tieren zukommt und durch eine sachkundige Person sowie in der erforderlichen Einrichtung erfolgt. Sie ist zu befristen.
Grundsätzliche Bemerkungen zum gesamten Artikel: (20 Stellungnahmen)
Kantone: 12 Kantone äussern sich grundsätzlich zum geänderten Artikel 6 JSV: Dabei stellen sich 11 Kantone [SO, BE, FR, SH, BL, AG, SZ, VD, UR, NE, JU] grundsätzlich positiv zur Vorlage und 1 Kanton [TG] fordert dagegen dessen Streichung aus grundsätzlich rechtlichen Überlegungen, wonach die Regelung zur Pflege von Wildtieren im Tierschutzrecht zu verankern sei.
Politische Parteien: 1 Partei [BDP]begrüsst den Artikel grundsätzlich.
Naturschutzorganisationen: 2 Organisationen [ProNatura, ALA]begrüssen den Artikel grundsätzlich.
Tierschutzorganisationen: 2 nationale Organisationen [STS, VierPfoten] begrüssen den Artikel grundsätzlich.
Jagd: 2 Organisationen [Jagd Schweiz, SFV] begrüssen den Artikel grundsätzlich.
Wissenschaft: 1 Organisation [WSL] begrüsst den Artikel grundsätzlich.
Detailanträge zum Artikel:
Anträge zu Absatz 1: (6 Stellungnahmen)
Kantone: 3 Kantone [GL, SG, TG] fordern, dass die genannte Bewilligung zur Haltung geschützter Tiere zu befristen sei, für den Kt. TG für den eventuellen Fall, dass der Artikel nicht gestrichen wird. Dagegen sind insgesamt 11 Kantone [SO, BE, FR, SH, BL, AG, SZ, VD, UR, NE, JU] über ihr grundsätzliches Einverständnis mit dem Absatz einverstanden.
Kantonskonferenzen: Die Vereinigung der Kantonstierärzte [VSKT] fordert, dass die genannte Bewilligung zur Haltung geschützter Tiere zu befristen sei.
Natur- und Tierschutz: 2 Stellungnahmen [STS, SVS] sind mit dem Absatz einverstanden.
G262-0576