Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/44: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; Adoption) · 34 Seiten
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behoben, sondern ungerechtfertigte und überholte Diskriminierungen weitergeführt (AL,
Grüne, Junge Grüne; Ju-CH, LOS, NETWORK, Regenbogenfamilien, WyberNet). Leitlinie müsse das Kindeswohl sein; die nach wie vor vorgesehenen Restriktionen hätten damit keine Berechtigung (PF). Insbesondere was gleichgeschlechtliche Paare anlangt, stelle die
vorliegende Revision lediglich einen Schritt auf dem Weg zu einer vollständigen Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren dar (GLP; Pink Cross). Die Frage der gemeinschaftlichen
Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare sowie Paare in faktischen Lebensgemeinschaften ebenso wie die Frage der Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für diese Paare würden nur hinausgeschoben (EKFF).
Weitere kritische Anmerkungen genereller Art bei grundsätzlicher Zustimmung weisen darauf hin, dass die Vorlage in manchen Punkten nicht den Interessen der zu adoptierenden Kinder verpflichtet scheine, sondern vielmehr denjenigen der adoptionswilligen Personen diene.
Darauf deuten auch die häufigen Vorbehalte gegenüber der Art der Formulierungen des Kindeswohls im Gesetzestext (BE, BL, BS, FR, GE, GR, LU, NW, TG, VS; CVP, EVP; CLACA, Espace adoption, EKFF, KOKES, SSF, SVR, UNIL, SVBB, VZBA). Die Revision müsse jedoch von der Idee geleitet werden, dass für Adoptivkinder nicht zumutbare, sondern optimale
Bedingungen und Lösungen anzustreben seien (VZBA).
Andere Vernehmlassungsteilnehmende stimmen den Grundzügen der Revision zwar ebenfalls zu, diese gehen ihnen jedoch in massgeblichen Teilen zu weit.
3.3 Grundsätzliche Ablehnung des Vernehmlassungsentwurfs
Der Revision ablehnend gegenüber stehen 4 Parteien (EDU, EVP, KVP [soweit sie sich dazu äussert], SVP) sowie 4 Organisationen (CFT, SEA, SSF, Zukunft CH). Die SVP befürwortet zwar verschiedene Anpassungen (Senkung bestimmter Adoptionsvoraussetzungen, Erhöhung des Ermessensspielraums der entscheidenden Behörden, die bessere Einbindung der Kinder in das Verfahren und die Lockerung des Adoptionsgeheimnisses), lehnt aber die Vorlage ausdrücklich ab, weil die Hauptstossrichtung der Revision auf die Öffnung der Stiefkindadoption für eingetragene Paare abziele.
EDU und EVP lehnen die Vorlage ab, weil sie insgesamt nicht geeignet sei, das
Adoptionsrecht auf eine sinnvolle Weise weiterzuentwickeln; sie sei ungenügend durchdacht. Die ständige Betonung der Prüfung des Einzelfalls berge zudem die Gefahr eines uneinheitlichen Vollzugs oder sogar behördlicher Willkür. Gerade weil das Adoptionsrecht hohen Anforderungen zu genügen habe, sei eine zu unbedarfte Delegation an die Einzelfallprüfung zu vermeiden (EVP).
Mit Blick auf die Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare ist die KVP der
Meinung, die Vorlage schade der Gesellschaftsordnung, gefährde die Identität des Kindes und schwäche den Familienbegriff. Die CFT kommt zum Schluss, dass der Wahrung des
Kindeswohls durch die vorgeschlagenen Änderungen keinesfalls Rechnung getragen werden könne. Für die SEA erweckt die Vorlage den Eindruck, dass Partnerschaften, die der Ehe nicht gleichgestellt sind, sich mit allen Mitteln dieselben Rechte wie diejenigen der Ehepaare erkämpfen wollten; der Preis bei den betroffenen Kindern sei jedoch zu hoch, denn die Ehe sei trotz ihrer Schwächen die verlässlichste Beziehung, in der Kinder aufwachsen können. Nach Meinung der SSF steht das Wohl des Kindes auf dem Spiel; sie weist zudem darauf hin, dass die Schweiz die Kinderrechtskonvention der UNO ratifiziert habe, wo klar vom Recht des Kindes auf Eltern die Rede sei, wobei angesichts der biologischen Fakten nur Vater und Mutter gemeint seien.