Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/44: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; Adoption) · 34 Seiten

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4.16 Änderung anderer Erlasse

4.16.1 Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG)

Die Stellungnahmen, die zum PartG eingegangen sind, betreffen weniger die Vernehmlassungsvorlage, sondern gehen weiter. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende haben zum PartG Anträge gestellt, die unter «Weitere Vorschläge» (vgl. Ziff. 5.2) behandelt werden.

4.16.2 Zivilprozessordnung

Zu den Revisionsvorschlägen im Bereich der Zivilprozessordnung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

4.16.3 Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Zum Revisionsvorschlag im BVG sind keine Stellungnahmen eingegangen.

4.17 Ratifizierung des revidierten Europäischen Übereinkommens vom 27. November 2008

Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (BS; UNIL) befürworten ausdrücklich die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern vom 27. November 2008. Die darin enthaltenen Änderungen seien zeitgemäss und nachvollziehbar. Mit dem

vorliegenden Gesetzesentwurf erfülle die Schweiz nun zudem die Voraussetzungen, was das Mindestalter von adoptionswilligen Personen anbelangt.

5. Weitere Vorschläge

Viele Vernehmlassungsteilnehmende haben zusätzlich Vorschläge und Anträge eingebracht, die mit der Vernehmlassungsvorlage nicht in direktem, unmittelbarem Zusammenhang stehen. Nachfolgend sind diese Anträge aufgelistet:

5.1 Vorschläge im Bereich des ZGB

 Auflösungsmöglichkeit einer Adoption:

 BE stellt den Antrag, in Anlehnung an den Vorschlag im Model Family Code von Frau Prof. Schwenzer die Einführung einer Auflösungsmöglichkeit der Adoption durch das Kind bis wenige Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit zu prüfen. Damit könnte die Persönlichkeit des Kindes noch umfassender respektiert werden, habe es doch in den meisten Fällen aufgrund seines Kleinkindalters im Zeitpunkt der Adoption auf den Entscheid keinen Einfluss.

 Beziehung zu Dritten:

 ZH und SP stellen den Antrag, es sei zu prüfen, ob der Schutz der persönlichen

Beziehungen des Kindes zu Dritten nicht nur bei der Adoption Berücksichtigung finden sollte, sondern in allgemeinerer Form in Artikel 274a ZGB eingefügt werden könnte. Zu