Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/44: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; Adoption) · 34 Seiten
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Die Kostenbeteiligung müsse unabhängig davon greifen, ob leibliche Eltern ihr Kind suchen oder Kinder ihre leiblichen Eltern (BE; DJS);
Eine Beteiligung der Suchenden sollte nur ausnahmsweise für Fälle vorbehalten sein, bei denen die Suche beachtliche Kosten verursachen würde (SSI);
An erster Stelle müsse das adoptierte Kind von der finanziellen Unterstützung profitieren können, weil es das absolute Recht auf Kenntnis seiner Abstammung hat (Terre des Hommes).
Zu den Ausführungsbestimmungen des BR (268e Abs. 4 VE-ZGB):
In der Verordnung des BR sei sicherzustellen, dass die Rahmenbedingungen für private Suchdienste genauer geregelt würden (OW).
Wie für das Kreisschreiben vom 21. März 2003 des EAZW bezüglich der Umsetzung von Artikel 268c ZGB müssten folgende Punkte vorgesehen werden (SRK, SFA, SSI):
Kein starrer Formalismus, sondern die Bewahrung eines gewissen Spielraums bei der Herkunftssuche, damit für jeden Fall das beste Suchverfahren zur Anwendung gelangen könne;
Regelung der Modalitäten der Zusammenarbeit mit den spezialisierten Suchdiensten, insbesondere bei der Herkunftssuche im Ausland;
Definition der erforderlichen Kompetenzen eines spezialisierten Suchdienstes;
Berücksichtigung der Multidimensionalität der Herkunftssuche.
4.15 Offene Adoptionsformen (Art. 268f VE-ZGB)
Zustimmung: Die Möglichkeit, eine offene Form der Adoption zu wählen, wird von
verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst (AR, BE, BL, BS, GE, GL, TG, TI, ZH; SP; DJS, EKFF, EKKJ, Uni GE). BE weist darauf hin, dass eine Konsultation der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons BE ergeben habe, dass diese die neue Bestimmung ebenfalls begrüssen würden. Sie würden ohnehin über die fachliche Kompetenz verfügen, um allfällige Besuchsrechtsstreitigkeiten zu instruieren und zu entscheiden.
Ausserdem könnten bestehende Synergien (Know-how, Abläufe etc.) genutzt werden. Zu beachten sei aber, dass diese Fälle aufgrund ihrer Komplexität einen erheblichen
Mehraufwand mit sich bringen könnten. Angesichts der sehr wenigen zu erwartenden Fälle pro Jahr (in den letzten 5 Jahren seien durchschnittlich weniger als 4 Adoptionen von Kindern aus der Schweiz im Kanton Bern zu verzeichnen gewesen), dürfte sich dieser Aufwand in akzeptablen Grenzen halten.
DJS stuft diese Bestimmung als einen der ganz grossen Fortschritte der Revision ein,
während die SP findet, dass die Norm der aktuellen Fachdiskussion entgegenkomme. EKFF vertritt die Ansicht, dass eine offene Form der Adoption als gesetzlicher Regelfall dem Wohl des Kindes am besten Rechnung tragen würde, und geht im Übrigen davon aus, dass die kantonalen Auskunftsstellen die Rolle des Postboten übernehmen werden, wenn der Informationsaustausch anonym erfolgen soll. Die EKKJ erkennt in der neuen Bestimmung einen langsamen Wandel von einem totalen Adoptionsgeheimnis und einer völligen Trennung von der leiblichen Familie hin zu einer Zusammenarbeit zum Wohl des Kindes.
Kritische Stellungnahmen: Trotz der grundsätzlich positiven Einstellung erscheint BE die Bestimmung als zu wenig ausdifferenziert, betreffe sie doch eine komplexe Problematik mit sehr grossem Konfliktpotential. Es sei zu beachten, dass das Dreieck Adoptivkind-