Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/44: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; Adoption) · 34 Seiten

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a. Ehepaare

Grundsätzliche Bemerkungen zur gemeinschaftlichen Adoption durch Ehepaare wurden keine gemacht.

b. Eingetragene Paare

Zustimmung: Eine grössere Anzahl von Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich dafür aus, dass auch Paare in eingetragener Partnerschaft gemeinsam ein Kind adoptieren können sollen (ausdrücklich: AG, BE, BL, BS, FR, GL, TG; Grüne, GLP, Junge Grüne, SP; DJS,

EKFF, EKKJ, fels, ForJuS, JuCH, NETWORK, PF, Pink Cross, Regenbogenfamilien, SGB, SKF, SKG, SVBB, Uni GE, VZBA, WyberNet; Pascal Eschmann, Simona Liechti).

Argumentiert wird, dass grundsätzlich nichts dagegen sprechen würde, Paaren in eingetragener Partnerschaft auch die gemeinschaftliche Adoption zu öffnen. Für die SKG präsentiert sich der Revisionsentwurf vor dem Hintergrund eines kohärent zu gestaltenden Familienrechts denn auch als inkonsequent. Allerdings können einige der Befürworterinnen und Befürworter die Argumentation des Bundesrates, der die Öffnung wegen mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz als nicht opportun erachtet, nachvollziehen (BL, FR, GL, SZ, TI; KOKES, VZBA). Demgegenüber bedauert die SP, dass der Bundesrat nicht mutig genug war, die Diskriminierung von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen in eingetragenen Partnerschaften gänzlich zu beenden. Da keine sachlichen Gründe vorlägen, handle es sich dabei um einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot von Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung

(ausdrücklich: NETWORK, SKG).

Ablehnung: Einige Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich gegenüber einer allfälligen Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption für eingetragene Paare ablehnend (OW, SZ; CVP, KVP, SVP; CLACA, CP, JP, SEA, UNIL). Die Ablehnung erfolgt zumeist mit dem Hinweis auf das natürliche Kindesverhältnis oder die schwierige Lage, der ein Kind, das ohnehin schon viele Änderungen und Schwierigkeiten verkraften müsse, bei einer Adoption durch ein gleichgeschlechtliches Paar ausgesetzt werde.

c. Faktische Lebensgemeinschaften

Zustimmung: Zugunsten einer Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption für Personen in einer faktischen Lebensgemeinschaft sprechen sich 5 Parteien, 13 Organisationen und eine Privatperson aus (AL, Grüne, GLP, Junge Grüne, SP; DJS, EKFF, EKKJ, fels, JuCH, LOS, NETWORK, PF, Regenbogenfamilien, SKF, SKG, Uni GE, WyberNet; Dominique Graf).

Begründet wird diese Haltung zumeist mit dem Hinweis, dass eine Ehe heutzutage kein Mehr an Stabilität mehr verheisse.

Ablehnung: Eine ablehnende Haltung nehmen 6 Kantone, 3 Parteien und 6 Organisationen ein (BL, BS, OW, SG, SZ, TG; CVP, KVP, SVP; CP, KOKES, SEA, SVBB, UNIL, VZBA).

Diese Ablehnung wird hauptsächlich damit begründet, dass die Rechtssicherheit gebiete, im Zusammenhang mit Adoptionen am formalen Akt der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft anzuknüpfen, der eine nach aussen erkennbare Manifestation des Willens zweier Personen darstelle, ihr Leben gemeinsam zu verbringen (Dokumentation eines langfristigen Bindungswillens im Aussenverhältnis). Die Eingehung der Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft sei zumutbar (BL, SG, SZ; KOKES, SVBB, UNIL). Mindestvoraussetzung bilde ein eheähnlicher Vertrag zwischen den Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern (vgl. dazu Ziff. 4.10.3 Bst. c).