Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/44: Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB; Adoption) · 34 Seiten
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1 Allgemeines
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Zivilgesetzbuches (Adoption)
dauerte vom 29. November 2013 bis zum 31. März 2014. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie weitere interessierte Organisationen.
Geantwortet haben alle Kantone, 12 politische Parteien und 41 Organisationen sowie 13 Personen. Insgesamt gingen damit 92 Stellungnahmen ein.
4 Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet1.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
3.1 Generelle Beurteilung der Revision
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst die Stossrichtung der Revision, und zwar insbesondere mit dem Hinweis auf die gewandelten gesellschaftlichen Wertvorstellungen, auf den gewandelten Familienbegriff und damit einhergehend auf die Etablierung alternativer Familienformen. Durch die Revision würden diese rechtlich abgesichert, und bestimmte Personen oder Personengruppen seien nicht mehr von der Adoption ausgeschlossen. Damit würden die wesentlichen gesellschaftlichen Veränderungen im ZGB abgebildet und das Adoptionsrecht zeitgemäss ausgestaltet und verstärkt an den pluralen Lebensrealitäten ausgerichtet. Allerdings sei zu erkennen, dass sich der Entwurf bezüglich der verschiedenen Familienformen nicht eindeutig positioniere.
Besonders begrüsst wird das Bestreben, das Kindeswohl verstärkt ins Zentrum des
Adoptionsentscheids zu stellen und mittels Flexibilisierung gewisser Adoptionsvoraus-
setzungen die dafür notwendigen Ermessensspielräume zu schaffen. Begrüsst wird überdies, dass in den Vernehmlassungsentwurf auch die grundrechtlichen Anforderungen seitens der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgenommen worden seien.
3.2 Allgemeine kritische Stellungnahmen
Diese Stellungnahmen zeichnen sich dadurch aus, dass die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Vorlage zwar grundsätzlich begrüssen, dass sie ihnen jedoch nicht weit genug oder zu weit geht, insbesondere mit Blick auf die Öffnung der Adoption. So wird
insbesondere bedauert, dass die Revision nicht auch die Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption für eingetragene Paare und faktische Lebensgemeinschaften vorsieht (AL, Grüne, GLP, Junge Grüne, SP; EKFF, ForJuS, JuCH, LOS, NETWORK, PF, Prink Cross,
Regenbogenfamlien CH, WyberNet). Damit würden viele Ungleichbehandlungen nicht
1 Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), KV Kaufmännischer Verband Schweiz, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Städteverband (SSV).