Vorlage

Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 32 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 28Fedlex · Vorlage

Art. 142 Abs. 6

6Bis zum 31. Dezember 2017 beträgt der Schwellenwert 3 (Art. 35 Abs. 4) 15 Prozent des harten Kernkapitals nach Berücksichtigung aller regulatorischen Anpassungen mit Ausnahme des Abzuges am Schwellenwert 3.