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Vernehmlassung 2013/64: Totalrevision der Bankenverordnung (BankV) · 32 Seiten
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2Artikel 14 Absatz 2 ist anwendbar.
Art. 16 Ausnahmen von den Mindestkapitalvorschriften
In besonderen Fällen kann die FINMA Ausnahmen von den Mindestkapitalvorschriften nach den Artikeln 14 und 15 gewähren, namentlich wenn:
a. eine Bank einer zentralen Organisation angeschlossen ist, die deren Verpflichtungen garantiert;
b. die zentrale Organisation nach Buchstabe a und die ihr angeschlossenen Banken die Vorschriften über die Eigenmittel und die Risikoverteilung auf konsolidierter Basis erfüllen; und
c. die Leitung der zentralen Organisation nach Buchstabe a den angeschlossenen Banken verbindliche Weisungen erteilen kann.
4. Abschnitt: Grenzüberschreitende Sachverhalte
Artikel 17 Zusatzbewilligung
(Art. 3terBankG)
Gesuche um eine Zusatzbewilligung als ausländisch beherrschte Bank nach Artikel 3terdes Gesetzes müssen die Angaben nach Artikel 7 enthalten.
Art. 18 Gegenrecht im Fall ausländisch beherrschter Institute
(Art. 3bisAbs. 1 Bst. a BankG)
1Das Gegenrecht ist insbesondere gewährleistet, wenn:
a. Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz im ausländischen Staat Banken, seien dies selbstständige Gesellschaften, Zweigniederlassungen oder Agenturen, eröffnen können; und
b. die eröffneten Banken im ausländischen Staat in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit nicht wesentlich einschränkenderen Bestimmungen unterliegen als ausländische Banken in der Schweiz.
2Bei der Bestellung einer ständigen Vertretung einer ausländischen Bank im Sinne von Artikel 3bisAbsatz 1 des Gesetzes ist das Gegenrecht auch gewährleistet, wenn schweizerische Banken im ausländischen Staat ständige Vertretungen mit gleichen Funktionen eröffnen können.
Art. 19 Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit im Ausland
(Art. 3 Abs. 7 BankG)
1Die Meldung, die eine Bank der FINMA machen muss, bevor sie im Ausland tätig wird, muss alle zur Beurteilung der Tätigkeit nötigen Angaben und Unterlagen enthalten, namentlich:
a. einen Geschäftsplan, der insbesondere die Art der geplanten Geschäfte und die Organisationsstruktur beschreibt;