Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/148: Revision der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) · 27 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: M473-0796
flussten Oberflächengewässern die Wasserqualität und damit die Lebensräume empfindlicher Wasserlebewesen deutlich verbessert werden. Dies wird auch zu einer Verbesserung der Biodiversität führen. Auch der Schutz der Trinkwasserressourcen wird deutlich verbessert. Die Massnahmen bei ARA werden zu einer Halbierung der Einträge von organischen Spurenstoffen in die Oberflächengewässer führen. Damit trägt die Schweiz auch zu einer Reduktion der Stofffrachten in die internationalen Grenzgewässer bei, und sie nimmt ihre Oberliegerverantwortung wahr. Mit den neuen Anforderungen im Bereich Wasserqualität können die heute bereits laufenden Massnahmenprogramme zudem besser auf belastete Oberflächengewässer fokussiert werden.
Massnahmen bei ARA werden den Stromverbrauch pro ARA um 5–25 Prozent erhöhen. Der gesamtschweizerische Stromverbrauch wird um ca. 0,1 Prozent zunehmen. Diese Zunahme soll soweit wie möglich durch Massnahmen im Bereich der Energieoptimierung und -
gewinnung in ARA kompensiert werden.
27/27 18/2008-00020/1047/01/02/02/06/03/M473-0796