Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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TEILWEISE einverstanden erklären sich 30 Teilnehmende, darunter die KöV, 20 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, GR, AG, TG, TI, VS, GE, JU) sowie 9 weitere Organisationen (darunter LITRA, SBB AG, SBV, SOB, tpg).

Die KöV, die Kantone (mit Ausnahme von BE) und der SBV möchten auf Mitwirkungsrechte verzichten und lediglich eine Informationspflicht der Infrastrukturbetreiberinnen verankern. Sollten Mitwirkungsrechte verankert werden, so sind diese – auch aus Sicht von BE – den Kantonen bzw. Bestellern ebenfalls zu gewähren. Von einem Mitwirkungsrecht, das sich an eine Beschwerdeinstanz weiter ziehen lässt, raten aber viele Kantone und die KöV ab. Die LITRA möchte zumindest für kurz- bis mittelfristige Projekte lediglich eine Informationspflicht. Auch die SBB AG hält Mitwirkungsrechte bei kurz- und mittelfristigen Projekten nicht für sinnvoll und will die zu gewährenden Informationsrechte in verschiedenen Punkten einschränken. Bei den Schmalspurbahnen sind zusätzliche Instrumente aus Sicht von RAILplus AG nicht notwendig.

Mit NEIN geantwortet haben 2 Teilnehmende (Infra Suisse, MGB). Der Infra Suisse will die Mitwirkungsrechte zwingend auf Informationsrechte beschränken. Die MGB hält Mitwirkungsrechte sowie die Pflicht, Infrastrukturpläne zu veröffentlichen, bei den Schmalspurbahnen für überflüssig.