Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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Systemführerschaften im Bereich der Infrastruktur stossen auf eine sehr breite Zustimmung. Viele knüpfen ihr Einverständnis aber ausdrücklich an die Forderung, dass daraus eine höhere Effizienz und Transparenz hervorgeht (KöV, zustimmende Kantone, SAB, SGV, Infra Suisse, LITRA, Pro Bahn Schweiz, SBV, VSG). Die KöV und die meisten zustimmenden Kantone machen geltend, dass bei jeder Systemführerschaft einzeln zu beurteilen sei, ob Branchenlösungen oder ein Auftrag der öffentlichen Hand effizienter sind. Verschiedene Kantone (BE, BS, BL, AG, SG, TI, GE) halten fest, dass Systemführerschaften bei der Infrastruktur nicht zu monopolähnlichen Zuständen führen dürfen. SPS und BLS AG weisen auf die Bedeutung von präzisen und umfassenden Regelungen in den einzelnen Verträgen hin.

Mit NEIN (nicht hinreichend, zu weitführend) geantwortet haben 17 Stellungnahmen. 15 davon halten die Vorschläge für nicht hinreichend, davon 1 Kanton (FR) und 14 Organisationen (bauenschweiz, ASTAG, AGVS, Cargo Forum Schweiz, EV, Hupac Intermodal AG, IG DHS, railCare AG,

SVI, tpg, usic, VAP, VCS).

Mehrere Antworten fordern die Kompetenz für die RailCom, Verträge vor deren Abschluss (ex ante) zu überprüfen (ASTAG, AGVS, Cargo Forum Schweiz, EV, Hupac Intermodal AG). Verschiedene Teilnehmende fordern präzisere rechtliche Regelungen, insbesondere bei den Voraussetzungen für die Übernahme einer Systemführerschaft (IG DHS, Hupac Intermodal AG, railCare AG, VCS). 2 von 17 negativen Stellungnahmen halten die Vorschläge des Bundesrats für zu weitführend (Städteverband, SBB AG). Die SBB AG lehnt insbesondere eine Pflicht zur Veröffentlichung von Verträgen ab.