Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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Sehr breite Zustimmung findet die angestrebte Reduktion des Diskriminierungspotenzials. Auch die Zuständigkeit der Trassenvergabestelle für das Normalspurnetz, nicht aber das Schmalspurnetz, ist allgemein anerkannt. Eine überwiegende Mehrheit der Vernehmlassenden ist einverstanden, die TVS als Anstalt des Bundes auszugestalten, und spricht sich für eine möglichst schlanke und effiziente Organisation aus. Die TVS soll, so die Forderung der KöV und fast aller zustimmenden Kantone, für die diskriminierungsfreie Vergabe der Trassen sowie neu auch für das Inkasso zuständig sein. Hingegen sollen aus Sicht dieser Kantone die Trassenplanung und die Erstellung der Netzfahrpläne nicht bei der TVS, sondern weiterhin bei den Infrastrukturbetreiberinnen liegen. Diese Stossrichtung vertreten auch andere Vernehmlassende, sprechen sich aber gleichzeitig dafür aus, die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde noch zusätzlich zu erweitern (GE, RailCom, SVI). Nicht wenige plädieren dafür, die Unabhängigkeit der TVS von den Infrastrukturbetreiberinnen und Verkehrsunternehmen weiter zu verstärken und u.U. gesetzlich zu verankern, um das Diskriminierungspotenzial zu reduzieren (GL, economiesuisse, SGB, bauenschweiz, Cargo Forum Schweiz, EV, VAP). Andere hingegen weisen darauf hin,

dass es schwierig sein könnte, in einem völlig unabhängigen Verwaltungsrat der TVS genügend Fachkompetenz anzusiedeln (BE, PostAuto Schweiz AG, VöV). Die SPS fordert eine angemessene Vertretung der Sprachregionen. Verschiedene Stellungnahmen fordern ausdrücklich, dass die Fahrplanerstellung durch die TVS zu erfolgen hat; sie wenden sich gegen das Modell, wonach die TVS Infrastrukturbetreiberinnen mit der Erstellung des Fahrplans beauftragen kann (FDP.Die Liberalen, AGVS, ASTAG, BLS AG, Cargo Forum Schweiz). Vorbehalte dazu signalisiert auch die SKE (neu RailCom). Sollte das Modell umgesetzt werden, so müsste ihr zufolge die RailCom die Aufsicht und den Durchgriff über die von der TVS beauftragten Aufgaben an Dritte haben. Einige Vernehmlassende sind der Auffassung, dass sich Diskriminierungen mit einer vollständigen Trennung von Infrastruktur und Betrieb bzw. der Bildung einer schweizerischen Netzgesellschaft am wirkungsvollsten verhindern liessen und damit auf eine TVS verzichtet werden könnte (ASTAG, AGVS, EV, VSMR).

TEILWEISE einverstanden mit den Vorschlägen zur TVS zeigen sich 5 Stellungnahmen, worunter 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV), ein Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Städteverband) und 3 weitere Organisationen (RailPlus AG, RhB und Thurbo AG). Der Städteverband wendet sich gegen eine Ausweitung der Kompetenzen der TVS, die Thurbo AG möchte diese ausschliesslich auf Konfliktsituationen beschränken. Die Pflicht, die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen zu veröffentlichen, geht aus Sicht der RhB zu weit.

Mit NEIN sind insgesamt 5 Stellungnahmen eingegangen. Dabei handelt es sich um 1 Kanton (FR), 1 Partei (BDP) und 3 weitere Organisationen (Appenzeller Bahnen AB, Hupac Intermodal AG, SBB AG). Aus Sicht des Kantons FR und der SBB AG funktioniert die heutige TVS einwandfrei. Eine dritte staatliche Stelle, die sich neben dem BAV und der SKE (neu RailCom) mit der Vergabe von Trassen befasse, ist nach Auffassung der SBB AG nicht nötig; die vorgeschlagene Neuregelung sei zudem nicht genügend präzis, und die Rollenteilung sei zu wenig klar. Die BDP wendet sich angesichts der Schaffung der RailCom gegen die Verstaatlichung der heutigen Trasse Schweiz AG, wohingegen die Hupac Intermodal AG einer schweizerischen Netzgesellschaft den Vorzug gibt; im Vergleich zur heutigen Situation seien die Vorschläge zur TVS jedoch ein Fortschritt.