Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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2 Generelle Haltung

Ausgangslage. Die Schweizer Bahnunternehmen sind heute meist als integrierte Bahnen organisiert. Die Infrastruktur ist zwar organisatorisch und rechnerisch vom Personen- und Güterverkehr getrennt, liegt aber ebenfalls in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Dies birgt die Gefahr, dass aussenstehende Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Nutzung der Infrastruktur, der Erstellung des Fahrplans oder kleineren Investitionsvorhaben diskriminiert werden. Dieses Diskriminierungspotenzial will der Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen im Rahmen der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) reduzieren.

Grundsatzfragen. Das übergeordnete Ziel der Vorlage, bestehende Diskriminierungspotenziale im Eisenbahnverkehr zu reduzieren, wird von einer grossen Mehrheit unterstützt. Verschiedene Befürworter vermissen allerdings die Einbettung der Vorschläge in ein Gesamtkonzept. Viele Zustimmende befürchten durch die Neuerungen höhere Kosten des Bahnsystems und sprechen sich deshalb gegen eine übermässige Regulierung aus. Vor allem die Kantone fordern mehr Transparenz bei den Folgekosten und mehr Mitbestimmung in verschiedenen Belangen. Die Grundsatzfrage, ob die Schweiz – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – auch in Zukunft ein integriertes Bahnsystem haben soll, wird kontrovers beurteilt. Viele Befürworter begrüssen das Prinzip der integrierten Bahn ausdrücklich und weisen auf die sehr guten Leistungen und die breite Akzeptanz des öffentlichen Verkehrs in der

Schweiz hin. Einige dieser Befürworter möchten im Rahmen von OBI weniger weitreichende Neuerungen, um bewährte und kundenfreundliche Lösungen nicht zu gefährden. Andere Befürworter hingegen hätten sich im Rahmen von OBI ehrgeizigere Schritte in Richtung von mehr Markt und Wettbewerb gewünscht, um bestehende Diskriminierungspotenziale wirkungsvoller abzubauen. Die heutige Bahnorganisation müsste ihnen zufolge hinterfragt werden, Holdingmodelle, wie sie von der Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur unter anderem vorgeschlagen wurden oder eine vollständige Trennung von Infrastruktur und Verkehr wären zumindest vertieft zu prüfen gewesen. Noch weiter gehen jene Stimmen, welche die Vorlage als Ganzes ablehnen: Sie fordern eine Trennung von Infrastruktur und Verkehr und die Bildung einer schweizerischen Netzgesellschaft. Im Personen- und Güterverkehr sollen ihrer Meinung nach wesentlich mehr Elemente des Wettbewerbs eingebaut werden, um die Kosten des Bahnsystems spürbar zu senken und dessen Effizienz zu erhöhen.

Trassenvergabestelle und Stärkung Schiedskommission. Breite Zustimmung finden die Ausgestaltung der Trassenvergabestelle (TVS) als Anstalt des Bundes sowie die Stärkung der Schiedskommission SKE (neu RailCom), wobei das Ausmass dieser Stärkung umstritten ist. Zahlreiche Eingaben fordern eine Präzisierung der Gesetzesbestimmungen. Geteilt sind die Meinungen bei den zukünftigen Aufgaben der TVS. Das Inkasso des Trassenentgelts gehört für die einen klar zu den Aufgaben der TVS, andere erkennen keinen Mehrwert darin, das Inkasso von den SBB zur TVS zu übertragen. Ähnlich ist die Situation in Bezug auf die Erstellung des Fahrplans: Während die einen diese Aufgabe bei den Infrastrukturbetreiberinnen belassen wollen, ist in den Augen anderer dafür klar die TVS zuständig. Für Letztere kommt auch die Delegation der Fahrplanerstellung durch die TVS an Dritte nicht in Frage.