Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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Systemführerschaften. Hohe Akzeptanz geniessen Systemführerschaften im Bereich der Infrastruktur, da sie standardisierte Entwicklungen erleichtern und die Interoperabilität der Systeme erhöhen.

Verschiedene Stellungnahmen fordern präzisere rechtliche Regelungen und zusätzliche Kompetenzen der SKE (neu RailCom), um Diskriminierungen zu verhindern. Breit akzeptiert sind im Grundsatz die vorgesehenen Steuerungsinstrumente (u.a. Managementboards) bei Systemführerschaften in der Infrastruktur, wobei allerdings eine Mehrheit die vorgeschlagenen Regelungen für nicht genügend präzis und die Rollen und Zuständigkeiten für zu wenig klar hält. Systemführerschaften auch beim Personenverkehr oder in anderen Bereichen (z.B. Tarife, Ticketing) stossen auf ein geteiltes Echo. Die befürwortenden Kreise erhoffen sich dadurch eine erhöhte Kundenfreundlichkeit und Effizienz; nicht wenige schlagen vor, Systemführerschaften auch beim Güterverkehr zuzulassen. Auf der anderen Seite wird kritisiert, die Vorschläge im Rahmen von OBI seien noch nicht ausgereift und die Folgekosten unklar. In jedem Fall sei eine alleinige Zuständigkeit des Bundes nicht vertretbar; die Besteller des Regional- und Ortsverkehrs müssten ebenfalls einbezogen werden.

Mitwirkungsrechte der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das Instrument der Mitwirkungsrechte bei Investitionsentscheiden der Infrastrukturbetreiberinnen geniesst im Grundsatz eine breite Zustimmung. Zahlreiche Stellungnahmen fordern aber, die Bestimmungen über die Mitwirkungsrechte im Gesetz zu präzisieren. Viele verlangen zudem, die Mitwirkungsrechte sowohl bei Investitionsentscheiden wie bei der Fahrplanerstellung auch für die Besteller des Regional- und Ortsverkehrs sowie die Verlader im Güterverkehr vorzusehen oder Mitwirkungsrechte auch in anderen Bereichen und für andere Gruppen zu gewähren. Für andere Kreise gehen die Mitwirkungsrechte – vor allem in beschwerdefähiger Ausgestaltung – hingegen zu weit. Sie möchten sie durch ein Informationsrecht ersetzen, vor allem um Investitionen nicht zu verzögern. Zweifel an der Praktikabilität von Mitwirkungsrechten bestehen vor allem bei kurz- und mittelfristigen Investitionen.

Erweiterung der Passagierrechte im Eisenbahn- und internationalen Fernbusverkehr. Der Bundesrat schlägt vor, die Passagierrechte im Eisenbahnverkehr zu erweitern und auf ein vergleichbares Niveau zu heben wie in der EU. Eine Mehrheit lehnt diese Absicht aus unterschiedlichen Gründen ab. So wird darauf hingewiesen, dass sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen heute z.B. bei Verspätungen freiwillig und unbürokratisch kulant zeigen. Die vorgeschlagenen Regelungen seien zu wenig klar, die Vorlage OBI solle sich auf Fragen der Infrastruktur konzentrieren. In jedem Fall wären für den Regional- und Ortsverkehr im Gesetz explizit Ausnahmen vorzusehen. Andere Stimmen jedoch unterstützen eine Stärkung der Position der Reisenden und möchten vergleichbare Rechte auch für die Kundinnen und Kunden im Güterverkehr einführen. Auf breite Zustimmung stösst eine Gleichbehandlung des internationalen Eisenbahnverkehrs und des internationalen Verkehrs mit Fernbussen. Erweiterte Passagierrechte in diesem Bereich finden deshalb breite Unterstützung, wobei einige Eingaben zusätzliche Belastungen für diese Verkehrssparte für untragbar halten.

Aufsichtsabgabe. Neu sollen die Transportunternehmen einen Teil der Kosten bezahlen, der beim Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Sicherheitsaufsicht anfällt. Diese Aufsichtsabgabe findet kaum Unterstützung, da es sich dabei aus Sicht der ablehnenden Kreise um eine allgemeine Staatsaufgabe handelt.