Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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3.4 Fragen zu den Mitwirkungsrechten

Frage 8: Erachten Sie die Einführung eines Informations- und Mitwirkungsrechts für die im Netzzugang tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen bei Investitionsentscheiden der Infrastrukturbetreiberin als zielführend?

Grundtenor

71 von 103 Teilnehmende haben zu dieser Frage inhaltlich Stellung bezogen. Mit Ja haben 39 geantwortet, wobei viele von ihnen Präzisierungen oder Erweiterungen wünschen. Als teilweise einverstanden zeigen sich 30 Antworten, wovon viele anstelle von Mitwirkungs- lediglich Informationsrechte fordern. 2 Eingaben lehnen die vorgeschlagenen Mitwirkungsrechte ab.

Mitwirkungsrecht bei Investitionsentscheiden

Leer Ja

31% 38%

Teils

29%

Nein

2%

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben 39 Teilnehmende, davon 3 Kantone (FR, SG, VD), 4 Parteien (BDP, CVP, FDP.Die Liberalen, SPS), 2 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, Städteverband), 3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGB, SGV) sowie 27 weitere Organisationen (darunter ASTAG, AGVS, BLS AG, Cargo Forum Schweiz, mehrere Privatbahnen, SEV, SKE, Trasse Schweiz AG, VöV).

Die Kantone SG und VD sowie der Städteverband fordern, auch eine Mitwirkung der Kantone bzw. Besteller im Gesetz zu verankern. Die FDP.Die Liberalen gäbe einer Holdingsstruktur den Vorzug und bezeichnet die Vorschläge daher als Minimallösung. Die CVP bejaht die Ausdehnung der Mitwirkungsrechte, hält sie aber bei kurzfristigen Investitionsentscheiden nicht für realistisch. Verschiedene Positionen fordern eine Ausdehnung der Mitwirkungsrechte auf den Güterverkehr und insbesondere auf die Betreiber von Anschlussgeleisen (darunter SGV, ASTAG, AGVS, Cargo Forum Schweiz, VAP,

VSMR). Die SKE fordert, die Grundsätze in Bezug auf Inhalt und Verfahren der Mitwirkungsrechte auf Stufe Gesetz zu regeln. Der VöV und Postauto Schweiz AG begrüssen die Mitwirkungsrechte, verstehen aber darunter ausdrücklich nicht das Recht mitzuentscheiden.