Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten

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Frage 9: Erachten Sie die Einführung eines Informations- und Mitwirkungsrechts für die im Netzzugang tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Fahrplanerstellung als zielführend?

Grundtenor

Zu dieser Frage haben 68 von 103 Antworten inhaltlich Stellung genommen. Die grosse Mehrheit davon (55 von 68) unterstützt Mitwirkungsrechte bei der Erstellung des Fahrplans; viele machen jedoch die Vorgabe, dass die Verfahren dadurch nicht länger dauern dürfen. 6 von 68 Teilnehmenden sind teilweise einverstanden, 7 von 68 lehnen die Vorschläge ab.

Mitwirkungsrecht bei Fahrplanerstellung

Leer

34%

Ja

53%

Teils

6% Nein

7%

Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben 55 Teilnehmende, davon die KöV und 21 Kantone (BE, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VD, VS, GE, JU), 3 Parteien (BDP, FDP.Die Liberalen, SPS), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 3 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGB, SGV) sowie 26 weitere Organisationen (darunter ASTAG, AGVS, BLS AG, Cargo Forum Schweiz, EV, mehrere Privatbahnen, SKE, SEV, Trasse Schweiz AG, VöV).

Die KöV und die meisten zustimmenden Kantone halten die Mitwirkungsrechte bei der Fahrplanerstellung unter der Voraussetzung für richtig, dass es zu keiner Verschiebung bei den Prioritäten der Trassenzuteilung und zu keiner Verlängerung der Verfahren kommt. Verschiedene Kantone weisen darauf hin, dass es – vor allem im Güterverkehr – auch möglich sein sollte, nur ausgewählte Eisenbahnverkehrsunternehmungen oder Verbände einzubeziehen. Mehrere Antworten machen geltend, dass die Mitwirkungsrechte auch den Betreibern von Anschlussgeleisen gewährt werden sollten (vgl. Frage 8). Aus Sicht der Hupac Intermodal AG soll auch der Schutz der ursprünglich geplanten Aufteilung der Kapazitäten auf Personen- und Güterverkehr Gegenstand der Mitwirkung sein. Die Trasse Schweiz AG unterstützt die Mitwirkungsrechte, hält die Formulierung der Fahrplanverfahren aber teilweise für widersprüchlich.