Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/162: Organisation der Bahninfrastruktur · 37 Seiten
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Im Einzelnen
Mit JA sind 30 Stellungnahmen eingegangen, davon 4 Kantone (BE, UR, VD, GE), 4 Parteien (BDP, CVP, FDP.Die Liberalen, SPS), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 2 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGB) sowie 19 weitere Organisationen (darunter IGöV, die Konsumentenorganisationen der deutschen (SKS), französischen (FRC) und italienischen Schweiz, LITRA, mehrere Privatbahnen, Pro Bahn Schweiz, STV, SKE, VCS, VöV).
Mehrere Teilnehmende begrüssen die Ausweitung der Passagierrechte bzw. eine Stärkung der Position der Reisenden ausdrücklich (SPS, SAB, Konsumentenorganisationen aller Sprachregionen, Pro Bahn Schweiz, VCS), teilweise legen sie besonderen Wert auf die Annäherung an europäisches Niveau (VD, Konsumentenorganisationen aller Sprachregionen, Pro Bahn Schweiz, tpg). SKS, tpg und VCS fordern Entschädigungen bei Verspätungen auch im Regional- und Ortsverkehr. Die Kantone BE und UR hingegen wünschen Ausnahmen oder Präzisierungen für den Regional- und Ortsverkehr, andere befürwortende Antworten fordern eine generelle und klare Ausnahme für den Regional- und Ortsverkehr (BLS AG, economiesuisse, LITRA, VöV). FDP.Die Liberalen und economiesuisse verlangen eine Gleichbehandlung des Güterverkehrs, die SKE regt ebenfalls an, diese Frage zu prüfen. Der VöV fordert hingegen in vielen Punkten eine weniger weitreichende Ausdehnung der Passagierrechte, als dies der Bundesrat vorschlägt. Die SKE begrüsst die Schaffung einer Durchsetzungsstelle, die Sanktionen aussprechen kann, regt aber zugleich an, diese beim Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (FBK) statt beim BAV anzusiedeln.
TEILWEISE einverstanden mit den Vorschlägen zeigt sich der SEV. Er weist darauf hin, dass die heutigen, freiwilligen und unkomplizierten Passagierrechte von den Reisenden und vom Personal geschätzt werden. Neue Lösungen dürfen die Arbeit des Personals nicht erschweren.
MIT NEIN geantwortet haben 46 Teilnehmende, davon die KöV und 21 Kantone (ZH, LU, SZ, OW,
NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TG, TI, VS, JU), 1 Dachverband der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Städteverband), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGV) und 22 weitere Organisationen (darunter Cargo Forum Schweiz, EV, mehrere Privatbahnen, RAILplus AG, SBB AG, transfair, VAP sowie verschiedene Schifffahrtsgesellschaften: BSG, CGN SA, SGH, SGV AG, SW AG, SBS AG, URh, FHM).
Die KöV, die ablehnenden Kantone und der Städteverband fordern, die Passagierrechte von der Vorlage OBI abzukoppeln, da kein direkter Zusammenhang zur Infrastruktur besteht. Viele Fragen sind aus ihrer Sicht unklar. Und ausserdem existiert eine gut funktionierende Praxis der Transportunternehmungen. Die Notwendigkeit und Ausgestaltung allfälliger neuer Passagierrechte ist deshalb ihrer Meinung nach ausserhalb von OBI zu überprüfen. Andere Stellungnahmen plädieren dafür, das heutige, unbürokratische System weiter zu entwickeln und auf eine gesetzliche Regelung der Passagierrechte zu verzichten; diese würde zu mehr Aufwand, aber kaum einer höheren Attraktivität für die Reisenden führen (AB, MGB, PostAuto Schweiz AG, RAILplus AG, SBB AG). Sollten dennoch Passagierrechte auf Gesetzesstufe festgelegt werden, so sind verschiedene Einschränkungen sowie Ausnahmen für den Regional- und Ortsverkehr im Gesetz vorzusehen (MGB, PostAuto Schweiz AG, SBB AG, VBZ). Die Schifffahrtsunternehmungen fordern für ihre Sparte eine Ausnahmebehandlung und wenden sich